Wegweiser für Senioren der Stadt Gersthofen

2 Beratung und Hilfe 27 werden können. Die Höhe der Leistungen richtet sich im Einzelfall nach den besonderen Verhältnissen. Informationen: Rathaus Gersthofen Bürgerservicezentrum Telefon: 0821 2491-0 2.8 Sozialhilfe und Wohngeld Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, haben Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Wohngeld. Auf Leistungen aus der Sozialhilfe besteht bei Berechtigung ein Rechtsanspruch. Informationen: Rathaus Gersthofen Bürgerservicezentrum Telefon: 0821 2491-0 Weitere Auskünfte: Selbsthilfekontaktstelle für den Landkreis und die Stadt Augsburg Telefon: 0821 3242016 E-Mail: shg.gesundheitsamt@augsburg.de Internet: www.augsburg.de/selbsthilfe-schwaben 2.6 Rechtsantragstelle und Prozesskostenhilfe Für alle rechtlichen Fragen und Probleme stehen Ihnen die Rechtspfleger beim Amtsgericht Augsburg zur Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechtsrelevante Äußerungen zu Protokoll gegeben werden. Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Auskünfte erteilt das Amtsgericht Augsburg Am Alten Einlass 1, Telefon: 0821 3105-0 2.7 Grundsicherung Mit Hartz IV wurde zum 01.01.2005 die bisherige Regelung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ersetzt. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes imAlter haben Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Es handelt sich um Geldleistungen, die der bisherigen Sozialhilfe ähnlich sind und auf Antrag gewährt © Gina Sanders - Fotolia

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