Informationen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Gifhorn

3 Ein Leben lang zu Hause wohnen | Allgemeine Einführung In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit gezielten Umbaumaßnahmen barrierearm umgestaltet werden. Ziel einer Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder die Wiedergewin- nung der eigenständigen Lebensführung, die Ermöglichung oder Erleichterung häuslicher Pflege sowie die allgemeine Verbesserung der Wohnungs- und Lebensqualität. Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit” versteht man einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nut- zungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bauliche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beein- trächtigungen, als auch für Personen mit Kleinkindern oder für ältere Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körper- lichen Beeinträchtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock man- gels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barrierefreien Wohnens vorgeschrieben. © goodluz /Fotolia Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und All- tagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Bewegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet oder auto­ matisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei” und „behinderten- gerecht” einen Unterschied gibt. So ist eine Behin- derung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehin- derung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise

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