Informationen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Gifhorn

4 | Ein Leben lang zu Hause wohnen Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der individuellen Behinderung gestaltet, während eine barrierefreie Wohnung grundsätzlich dahin- gehend ausgestattet ist, dass alle Wohnbereiche ungehindert erreicht werden können. Eine barrierefreie Wohnung wird nicht nur von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen benötigt, sondern bietet der ganzen Familie einen großen Komfort. Wohnraumanpassung Eine Wohnraumanpassung hat zum Ziel, Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbstständige Leben im eigenen Zuhause zu erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In etlichen Lebenssituationen wird der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig. Oftmals werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anlagen zum Problemfall. Deshalb müssen Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit rechtzeitigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie die Bewältigung des Alltags vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern. Dafür sorgt zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts oder die rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Mehr Sicherheit bietet auch die Anbringung von gut erkennbaren Halte- griffen und Stützstangen oder die Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toilette. Allgemein sollte darauf geachtet werden, dass alle Stolperfallen in den Wohnräumen beseitigt sind. Der Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern, das Absenken von Hängeschränken in der Küche und der Umbau der Wanne zu einer stufenlosen Dusche sind ebenso hilfreiche Maßnahmen für den alltäg­ lichen Bedarf in den eigenen vier Wänden. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater oder einer Wohnraumberaterin können Sie sich einen Überblick über die Verände- rungsmöglichkeiten verschaffen und dann mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie bei geplanten baulichen Verände- rungen das Einverständnis des Vermieters einholen, denn dieser muss dann einer Veränderung zustim- men. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Finanzierung der baulichen Maßnahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Bar­ rierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflege- versicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren”. © Rawpixel.com/ stock.adobe.com

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