Älter werden im Landkreis Gifhorn

© fotomowo / stock.adobe.com 33 Vorsorge VORSORGEVOLLMACHT Für den Fall, dass Sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter geistige, körperliche oder seelische Beeinträchtigungen erfahren und nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten wahrzunehmen, sollte Vorsorge getroffen werden. Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Berechtigung erteilt, in bestimmten Aufgabenbereichen den Vollmachtgeber zu vertreten. Mit Vorliegen dieser Vollmacht wird ein Betreuungsverfahren, in dem eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, vermieden. In bestimmten Fällen – insbesondere bei Bankangelegenheiten, größerem Vermögen oder Immobilien – ist die Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung der Vollmacht durch einen Notar oder die Betreuungsstelle des Landkreises Gifhorn notwendig. Eine Informationsbroschüre zum Thema ist beziehbar über: Niedersächsisches Justizministerium Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover  0511 120-5044 : pressestelle@mj.niedersachsen.de www.mj.niedersachsen.de BETREUUNGSVERFÜGUNG Sollten Sie wichtige rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbstständig wahrnehmen können und keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung notwendig. Die Betreuungsverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, mit der festgelegt wird, wer als gesetzliche Vertretung handeln soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht müssen die in einer Betreuungsverfügung vorgeschlagenen Personen erst vom Betreuungsgericht als gesetzliche Vertretung bestellt werden. Der gesetzlich bestellte Betreuer oder die Betreuerin werden anschließend in ihren Entscheidungen regelmäßig vom Betreuungsgericht kontrolliert. PATIENTENVERFÜGUNG Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen durchzuführen bzw. zu unterlassen sind, falls Sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Damit Vorsorge

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=