Älter werden im Landkreis Gifhorn

© Jeanette Dietl / AdobeStock © nmann77 / AdobeStock 34 Vorsorge Vorsorge wird sichergestellt, dass der Patientenwille der Behandlung und weiteren Versorgung zugrunde gelegt wird. Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Vor der Formulierung sollte sich ärztlicher Rat eingeholt werden. Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Ärzte gemeinsam mit der gesetzlichen Vertretung auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Patienten über die Behandlung. Broschüren zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie beim Bundesjustizministerium. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, 10117 Berlin  030 18580-0  030 18580-9525 : poststelle@bmjv.bund.de, www.bmjv.de Für weitere Auskünfte und zur Beratung stehen ebenfalls zur Verfügung: Landkreis Gifhorn Betreuungsstelle Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 – 12.00 Uhr Di 14.00 – 16.00 Uhr Do 14.00 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung  05371 82-532; -582; -784; -8744; -8755  05371 82-595 www.gifhorn.de Gifhorner Betreuungsverein e.V. Steinweg 55 a, 38518 Gifhorn  05371 9874-50  05371 9874-539 : info@gifhorner-btv.de, www.gifhorner-btv.de Notare (siehe Gelbe Seiten)

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