Älter werden im Landkreis Gifhorn

© Ocskay Bence/Fotolia © Colourbox.de 65 Pflege freistellen zu lassen, wenn ein Familienmitglied mindestens den Pflegegrad 1 hat. Diese Regelung gilt allerdings nur für Arbeitgeber mit mindestens 15 Beschäftigten. Der gesetzliche Anspruch auf Familienpflegezeit ermöglicht es, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden über einen Zeitraum von zwei Jahren zu vereinbaren. Es wird ein reduzierter Lohn ausgezahlt. Sowohl während der Pflegezeit, als auch während der Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Zur besseren Abfederung des Lebensunterhalts kann für diese Zeiten ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie als Betroffener oder Angehöriger mit einer Pflegesituation konfrontiert werden, nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung. Beratungen zu allen pflegerelevanten Themen bieten der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Gifhorn, Ihre jeweilige Kranken- bzw. Pflegekasse oder die Pflegedienstleister an. Zudem steht das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zu allen Fragen rund um die Pflege- versicherung zur Verfügung. Bundesministerium für Gesundheit Bürgertelefon zur Pflegeversicherung Sprechzeiten: Mo bis Do 08.00 – 18.00 Uhr Fr 08.00 – 12.00 Uhr  030 3406066-02 HÄUSLICHE PFLEGE HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE Nicht immer müssen akute Erkrankungen eine langfristige oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. Um dennoch die Versorgung zu sichern oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, kann eine ärztliche Verordnung über häusliche Krankenpflege ausgestellt werden. Dabei übernimmt die Krankenkasse für einen begrenzten Pflege

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