4. Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung

44 Seite Vorsorge, Testament und Todesfall Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung 06 6.1 Rechtliche Betreuung, Vorsorge, Testament Ein plötzlicher Unfall, ein Schlaganfall oder andere schwere Krankheiten können zu geistiger und körper- licher Gebrechlichkeit führen. Eine Vorsorge für solche Zeiten zu treffen, muss gut durchdacht werden. Wer in solchen Fällen die Anordnung einer Betreuung vermeiden möchte, kann dies zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht erreichen. Informationen hierzu und auch zur Betreuungsverfügung erhalten Sie u. a. bei den Notariaten: Katrin rödenbecK Steuerberaterin – betriebswirtin SchönbörnchenerWeg 132 Tel: 03763 / 1 26 13 08371 Glauchau - Schönbörnchen Fax: 03763 / 1 27 34 R K Katrin rödenbecK Steuerberaterin – betriebswirtin SchönbörnchenerWeg 132 Tel: 03763 / 1 26 13 08371 Glauchau - Schönbörnchen Fax: 03763 / 1 27 34 R K Helgard Junghanns STEUERBERATER Marienstraße 46 08371 Glauchau Tel.: (03763) 3867 Fax: (03763) 3868 E-Mail: steuerberater. junghanns@t-online.de • Notar Volker Heinze Schlossplatz 6, 08371 Glauchau Tel.: 03763 15870 oder 2197 Internet: www.notar-volker-heinze.de • Notar Helmut Hofer Quergasse 3, 08371 Glauchau Tel.: 03763 15255 oder 15257 Internet: www.notar-hofer.de Patientenverfügung In einer Patientenverfügung kann man seinen Willen zu medizinischen Behandlungen oder Behandlungsbegren- zungen äußern. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Haus- arzt ab. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung kann man eine Person benennen, die durch das Betreuungsgericht als Betreu- er bestellt werden soll, falls man wegen Krankheit oder Behinderung einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Belange selbst zu regeln. © Butch · fotolia.com

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