4. Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung

Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung 06 Vorsorge, Testament und Todesfall 45 Seite Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die Ihr vollstes Vertrauen genießen und für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit handeln dürfen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Schriftform, muss aber unbedingt persönlich unter- schrieben sein. Empfehlenswert ist es, die Vollmacht notariell oder von der Betreuungsbehörde bestätigen zu lassen. Testament Im Falle eines Todes ist der persönliche Nachlass zu klären – was geschieht mit dem Vermögen, aber auch eventuellen Schulden. Der Erbe tritt die Nachfolge für beides an. Da das Erb- recht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Auf- teilung des Nachlasses nach den Wünschen der oder des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder eigen- händig errichtet werden. 6.2 Hospiz- und Palliativberatungsdienst Die ehrenamtlichen Frauen und Männer eines Hospiz- dienstes begleiten auf Wunsch Kranke, Sterbende und deren Angehörige. Sie helfen Angehörigen bei der Be- treuung Schwerkranker und begleiten Kranke und Ster- bende entsprechend ihrer Bedürfnisse. Auch gibt es nach einem Todesfall die Möglichkeit, an einem Trauer- Gesprächskreis teilzunehmen, in dem versucht wird, die Trauer zu begreifen und zu bewältigen. Die Arbeit der Hospizgruppen ist als Ergänzung zu ande- ren sozialen Diensten zu sehen. Die Mitarbeiter unterlie- gen der Schweigepflicht. täglich 24h erreichbar: 0163 80 58 655 Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln des Freistaat Sachsen und des Landkreis Zwickau Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Pestalozzistraße 17 | Glauchau Beratung und Vorsorge Unterstützung für Betroffene und Angehörige Begleitung in Phasen schwerer Krankheit und Abschied www.diakonie-westsachsen.de/hospizdienst Wir unterstützen Sie: • mit begleitenden Besuchen und Gesprächen • durch Sitzwachen am Krankenbett • durch Beaufsichtigung des Kranken zu Hause, im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung • beim Erstellen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht • in der Trauerbegleitung und -beratung • durch Aromapflege des Kranken Beistand und Begleitung Sie erreichen uns unter: Geschäftsstelle Glauchau Ulmenstraße 4 08371 Glauchau Tel.: 03763 429293 info@hospizverein-erzgebirgsvorland.de www.hospizverein-erzgebirgsvorland.de 10 Jahre

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=