Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung

Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung 49 Seite 06 Vorsorge, Testament und Todesfall Die Stadt Glauchau bietet Ihnen einen übersichtlichen Leitfaden mit ihrer „Notfallmappe“. Darin finden Sie alles zum Thema Vorsorge, Regelungen und Verfügungen inkl. Formularen. Erhältlich sind die Notfallmappen bei der Seniorenbeauftragten der Stadtverwaltung Glauchau. Fragen Sie nach. 6.1 Rechtliche Betreuung, Vorsorge, Testament Ein plötzlicher Unfall, ein Schlaganfall oder andere schwere Krankheiten können zu geistiger und körperlicher Gebrechlichkeit führen. Eine Vorsorge für solche Zeiten zu treffen, muss gut durchdacht werden. Wer in solchen Fällen die Anordnung einer Betreuung vermeiden möchte, kann dies zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht erreichen. Informationen hierzu und auch zur Betreuungsverfügung erhalten Sie u. a. bei den Notariaten: • Notar Volker Heinze Schlossplatz 6, 08371 Glauchau Tel.: 03763 15870 oder 2197 Internet: www.notar-volker-heinze.de • Notar Helmut Hofer Quergasse 3, 08371 Glauchau Tel.: 03763 15255 oder 15257 Internet: www.notar-hofer.de Patientenverfügung In einer Patientenverfügung kann man seinen Willen zu medizinischen Behandlungen oder Behandlungsbegrenzungen äußern. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Hausarzt ab. Informationen bietet u. a. das Bundesgesundheitsministerium unter Internet: https://www.bundesgesundheitsministerium/ patientenverfügung.html Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung kann man eine Person benennen, die durch das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll, falls man wegen Krankheit oder Behinderung einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Belange selbst zu regeln. Informationen bietet u. a. das Bundesministerium der Justiz unter Internet: https://www.bmj.de Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die Ihr vollstes Vertrauen genießen und für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit handeln dürfen. Diese Vertrauensperson ist für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Schriftform, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben sein. Empfehlenswert ist es, die Vollmacht

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=