Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung

50 Seite Vorsorge, Testament und Todesfall Glauchauer Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung 06 notariell oder von der Betreuungsbehörde bestätigen zu lassen. Informationen bietet u. a. das Bundesministerium der Justiz unter Internet: https://www.bmj.de Testament Im Falle eines Todes ist der persönliche Nachlass zu klären – was geschieht mit dem Vermögen, aber auch eventuellen Schulden. Der Erbe tritt die Nachfolge für beides an. Da das Erbrecht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen der oder des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder eigenhändig errichtet werden. 6.2 Bestattungsvorsorge / Bestattungsverfügung Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Entscheidend ist dabei, dass alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann. Für die Hinterbliebenen bedeutet das in der Regel eine große Erleichterung. Dabei gibt es vielerlei Möglichkeiten vorzusorgen. Beispielsweise finanziell mit einer Sterbegeldversicherung und einem Vorsorgevertrag oder organisatorisch mit einer Verfügung. Bestattungsvorsorgevertrag Ein Vorsorgevertrag wird gemeinsam mit dem gewünschten Bestatter abgeschlossen. Durch die Vorsorge können Sie Vorgaben hinsichtlich Ihrer eigenen Beisetzung treffen und selbst die Musik für die Trauerfeier festlegen. Zusätzlich wird die Finanzierung der Bestattung abgesichert. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die Angst, Ihren Wünschen nicht zu entsprechen und außerdem die finanzielle Belastung. Sofern keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen wird, empfiehlt es sich dennoch, frühzeitig festzulegen, welches Bestattungsinstitut beauftragt werden soll. 6.3 Hospiz- und Palliativberatungsdienst Die ehrenamtlichen Frauen und Männer eines Hospizdienstes begleiten auf Wunsch Kranke, Sterbende und deren Angehörige. Sie helfen Angehörigen bei der Betreuung Schwerkranker und begleiten Kranke und Sterbende entsprechend ihrer Bedürfnisse. Auch gibt es nach einem Todesfall die Möglichkeit, an einem Trauer-Gesprächskreis teilzunehmen, in dem versucht wird, die Trauer zu begreifen und zu bewältigen. Die Arbeit der Hospizgruppen ist als Ergänzung zu anderen sozialen Diensten zu sehen. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Katrin rödenbecK Steuerberaterin – betriebswirtin Schönbörnchener Weg 132 Tel: 03763 / 1 26 13 08371 Glauchau - Schönbörnchen Fax: 03763 / 1 27 34 RK Katrin rödenbecK Steuerberaterin – betriebswirtin Schönbörnchener Weg 132 Tel: 03763 / 1 26 13 08371 Glauchau - Schönbörnchen Fax: 03763 / 1 27 34 K Schönbörnchener Weg 132 Tel.: 03763 / 1 26 13 08371 Glauchau - Schönbörnchen Fax: 03763 / 1 27 34 E-Mail: info@stb-roedenbeck.de www.stb-roedenbeck.de

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