Seniorenwegweiser der Gemeinde Glienicke-Nordbahn

29 Die Übernahme von Kosten für eine angemessene würdige Bestattung ist gemäß § 74 des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) möglich, sofern den Verpflichteten die Übernahme nicht zugemutet werden kann (Einkommen und Vermögen). Hierfür ist es erforderlich, sich vor der Beauftragung einer Bestattung mit dem Sozialamt in Verbindung zu setzen. Zu den Bestattungsleistungen eines Bestatters gehören beispielsweise der Sarg, die Versorgung des Verstorbenen, Träger zur Leichenbeförderung, Träger zur Beisetzung, die Urne und der Urnenversand, die Kühlraumnutzung, Aufbahrung ohne Dekoration, Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier oder Beisetzung. Auch Fremdleistungen werden übernommen. Dazu gehören der Totenschein und die Einäscherung, Blumenschmuck für Urne oder Sarg, Redner, Nutzung der Trauerhalle und ein Grabstein oder eine Grabplatte. Hinzu kommen Gebühren für Sterbeurkunden und den Friedhof. Anträge können im Landratsamt – Fachbereich Soziales und Integration gestellt werden. Landkreis Oberhavel Fachbereich Soziales und Integration Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg Kontaktdaten Telefon 03301 601-0 Fax 03301 601-80114 Übernahme von Bestattungskosten durch den Landkreis Oberhavel © Peter Maszlen · adobestock.com

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