Göppinger Friedhöfe Ratgeber für den Trauerfall

12 Formen der Bestattung und Grabarten Haben sich die Angehörigen entsprechend dem Wunsch des Verstor- benen auf eine Feuer- oder eine Erdbestattung festgelegt, gilt es die richtige Grabstätte für die Bestattung auszuwählen. Bei bereits vorhandenen Grabstätten kann über die Friedhofsverwaltung erfragt werden ob eine Zweitbelegung möglich ist. Dies spart Kosten im Hinblick auf Grabgebühren und die Grabgestaltung. Bei den Grabarten wird zunächst unterschieden in Reihengräber und Wahlgräber. Reihengräber werden für eine einmalige Bestattung von der Friedhofs- verwaltung zugeteilt. Eine Zweitbelegung der Reihengräber ist auf An- frage nur für einen engen Angehörigen, in der Regel den Ehe- oder Lebenspartner möglich. Eine Verlängerung der Nutzungszeit der Grab­ stätte über die zweite Bestattung hinaus ist nicht möglich. Wahlgräber hingegen werden von der Friedhofsverwaltung im Einver- nehmen mit den Angehörigen vor Ort ausgewählt. Durch regelmäßige Verlängerung der Nutzungszeit können diese über einen langen Zeit- raum in Familienbesitz verbleiben, weshalb sie auch als Familiengräber bezeichnet werden. Wahlgräber sind als Einzel- oder als Mehrfachgrä- ber verfügbar. Mehrere Faktoren können für die eine oder die andere Bestattungs- oder Grabart sprechen. So sind zum Beispiel die Kosten für die jeweilige Be- stattungsart sehr unterschiedlich. Auch die Grabarten unterscheiden sich nach Nutzungszeit, Grundpreis und Pflegeaufwand. Wird ein Grab gewünscht bei dem die Pflege durch die Angehörigen selbst organisiert wird oder soll die Pflege von professionellen Gärtnern übernommen werden? Sollten Sie sich bei der Art der Bestattung oder der Auswahl der Grabart nicht sicher sein, hilft Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne weiter. Reihengräber Erdreihengräber Erdreihengräber sind Grabstätten die der Reihe nach belegt werden und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 20 Jahren abgegeben werden. In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt wer- den. Es besteht die Option einer Urnenbeisetzung eines Angehörigen bei Verlängerung der Nutzungszeit. Eine weitere Verlängerung der Nut- zungszeit ist nicht möglich. Die Grabstätte ist nach Ablauf aufzulösen. Urnenreihengräber Urnenreihengräber werden wie Erdreihengräber der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit von 15 Jahren ab- gegeben. Es besteht die Option einer zweiten Urnenbeisetzung eines Angehörigen bei Verlängerung der Nutzungszeit. Eine weitere Verlänge- rung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Grabstätte ist nach Ablauf aufzulösen. Anonyme Urnenreihengräber Urnen werden in einer Rasenfläche für eine Nutzungsdauer von 15 Jahren anonym beigesetzt. Es dürfen keine Namen oder sonstige Anga- ben, die auf den Verstorbenen hinweisen, angebracht werden. Kränze oder Blumenschmuck darf nicht abgelegt werden. Nach Ablauf der Nut- zungszeit wird die Grabstätte automatisch aufgelöst. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich. Urnenreihengräber im Gemeinschaftsgrabfeld (UGF) Urnen werden der Reihe nach in einem gärtnerisch angelegten Grab- feld bestattet. Je Bestattungsort wird eine Urne für eine Nutzungsdauer von 15 Jahren beigesetzt, die nicht verlängert werden kann. Auf Wunsch kann eine Namenstafel auf einer gemeinsamen Steinstele angebracht werden. Ein Pflegevertrag für die 15 jährige Nutzungsdauer mit der Genossenschaft württembergischer Friedhofsgärtner ist erforderlich. Wahlgräber Erdwahlgräber Erdwahlgräber sind Grabstätten, die ein- oder mehrstellig angelegt und bei Verfügbarkeit ausgesucht werden können. Die Nutzungsdauer wird auf 30 Jahre vergeben und ist verlängerbar. In einem Erdwahlgrab

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