Göppingen rund um das Standesamt

9 2. Schritt – Anmeldung zur Eheschließung – Die Anmeldung zur Eheschließung ist grundsätzlich frühestens sechs Monatevor der Eheschließungmöglich. BittedenkenSiedaranandiesem Termin alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Bei diesem GesprächerfahrenSiealles rundumdasThemaGebühren, Namensführung, Trauzeugen, etc. Ein eventuell vorgemerkter Termin wird nun fix. Die Gebühren sind individuell und bestimmen sich zum einen danach ob eine Eheschließung nach deutschem oder ausländischem Recht angemeldet wird. Zumanderen wie viele Urkunden Sie benötigen, ob eine Urkundenprüfung oder eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vorab notwendig war. Die derzeit geltenden Gebühren: Prüfung der Ehefähigkeit bei der J Anmeldung der Eheschließung (ohne Beachtung ausländischen Rechts) 40 Euro J Anmeldung der Eheschließung (unter Beachtung ausländischem Rechts) 80 Euro J Eheschließung vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt 30 Euro Gebühren für Urkunden allgemein: J Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister 12 Euro J Ausstellung einer sonstigen Personenstandsurkunde 12 Euro J Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem als Ehe- register fortgeführten Familienbuch als öffentliche Urkunde 8 Euro Die Gebühren für Urkundenüberprüfungen und die Gebühren für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses über das Oberlandesgericht sind individuell. Des Weiteren kommen noch zusätzliche Kosten auf Sie zu, wenn Sie außerhalb der üblichen Öffnungszeiten heiraten möchten oder sich für ein gemeinsames Stammbuch entscheiden. Bei der Anmeldung stellt sich nun die Frage, wie Sie heißen möchten. Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten nach dem deutschen Recht: J getrennte Namensführung ( jeder behält seinen Namen) J g emeinsamer Ehename (Geburtsname bzw. der zum Zeitpunkt geführte Familienname eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehe- namen) J gemeinsamer Ehename und Doppelname (derjenige dessen Name nicht Ehename wird kann seinen Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen) Es gibt auch die Möglichkeit die Namensführung nach einem ausländischen Recht zu bestimmen, wenn Sie z. B. diese ausländische Staats- angehörigkeit besitzen. Bitte informieren Sie sich hierfür vorab bei uns. Trauzeugen sind bei der Eheschließung keine Pflicht mehr, aber wenn Siemöchten, können Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen, die bei der Trauzeremonie dabei sein sollen. Die Trauzeugen sollten jedoch volljährig sein und sich durch gültige Ausweisdokumente legitimieren.

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