Göppingen rund um das Standesamt

Der Tag der Tage 8 Um Ihnen bei den wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Eheschließung helfen zu können, haben wir Ihnen einen kleinen Leit- faden in Form der wichtigsten drei Schritte zum Ja-Wort zusammen- gestellt. Für eine Eheschließung in Deutschland muss das Paar zunächst alle erforderlichen Unterlagen organisieren und am Wohnsitzstandesamt die Anmeldung zur Eheschließung durchführen. Diese Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig, das bedeutet, dass Sie dann in den sechs danach folgendenMonaten heiraten sollten damit die Anmeldung ihre Gültigkeit nicht verliert. Die Eheschließung an sich hat nicht zwingend auf dem Wohnsitzstandesamt des Brautpaares zu erfolgen. Dies bedeutet, dass Sie nach der Anmeldung auf demWohnsitzstandesamt frei in der Wahl Ihres Trauortes innerhalb Deutschlands sind. Bitte beachten Sie, dass jedoch bei der Wahl eines anderen Trauortes zusätzlich Kosten auf Sie zukommen. Drei Schritte bis zum Ja-Wort 1. Schritt – Information und Termin – Zunächst ist für eine Eheschließung notwendig, dass Siewissen, welche UnterlagenSie für dieAnmeldungauf demStandesamt IhresWohnsitzes vorlegenmüssen. Hierzu ist es ratsamdie Informationenvorabbei Ihrem zuständigen Standesamt einzuholen. Kommen Sie doch einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei, rufen uns an oder schreiben uns vorab. Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung: J ein gültiges Ausweisdokument J ggf. eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung J eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (wenn Sie in Deutschland geboren sind); bitte beachten Sie, dass diese bei der Anmeldung nicht älter als sechs Monate sein sollte J eine Geburtsurkunde eventuell mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale/mehrsprachige Geburtsurkunde (wenn Sie im Ausland geboren sind, bitte erkundigen Sie sich vorab welche Überbeglaubigung notwendig ist) J eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen und Auflösungsvermerk oder eine Eheurkundemit rechtskräftigemScheidungsurteil (wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet waren und rechtskräftig geschieden sind) J eine Eheurkunde eventuell mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale/mehrsprachige Eheurkunde und in beiden Fällen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil (wenn Sie im Ausland geheiratet haben und im Ausland rechtskräftig geschieden wurden, bitte erkundigen Sie sich vorab welche Überbeglaubigung notwendig ist) J einebeglaubigteAbschriftausdemEheregistermit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde (wenn Sie bereits verheiratet waren und Ihr erste/r Partner/in verstorben ist) J Geburtsurkunde eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder Wir beratenSiegerne,welcheÜberbeglaubigung (Apostille/Legalisation) Sie für die Eheschließung in Deutschland benötigen oder ob eine internationale/mehrsprachige Urkunde ausreicht. Gerne können wir Ihnen auch weitere Auskünfte zu Urkundenüberprüfungen, Ehefähigkeitszeugnissen, ausländische Staatsangehörigkeiten, etc. geben. Eine Beratung beim Standesamt, welche Unterlagen Sie benötigen ist in jedem Falle ratsam. Bitte sprechen Sie uns an!!! © Sondem · adobestock.com

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