Göppingen rund um das Standesamt

7 Sie erhalten für Ihr Kind vom Standesamt eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde (12 Euro) und drei gebührenfreie Geburtsurkunden für den Antrag auf Elterngeld, Kindergeld und Hilfe bei Mutterschaft und Schwangerschaft (Krankenkasse). Falls Sie noch weitere Exemplare benötigen, sind diese gebührenpflichtig und kosten pro Urkunde 12 Euro. Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit eine neue Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten können. Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann notwendig, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist und der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll. EineVaterschaftsanerkennung ist bereits vor derGeburt desKindesmöglich und sinnvoll. Hierzu können sie entweder auf jedem Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter abgeben. Gern informieren wir Sie persönlich und umfassend, welche Rechtsfolgen diese Erklärung hat. Sorgeerklärung Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann ist Sie allein sorgeberechtigt. Daranändert auchdieVaterschaftsanerkennungnichts. Jedoch haben Sie als Eltern die Möglichkeit gemeinsam beim Jugendamt zu erklären, dass Sie die Sorgemiteinander teilenmöchten. Dies ist wie die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Bitte informierenSie sich frühzeitigbeimfür Sie zuständigenJugendamt. Beachten Sie hierbei unbedingt die 3-Monats-Frist bezüglich einer Neubestimmung des Geburtsnamens Ihres Kindes nach erfolgter Geburt. Name des Kindes Das Kind erhält den Namen, den die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt derGeburt führt. AucheineabgegebeneVaterschaftsanerkennungändert zunächst an dieser Tatsache nichts. Jedoch ist es durch eine zuvor abgegebene Vaterschaftsanerkennung möglich, dass die Mutter demKind mit Zustimmung des Vaters dessen Familiennamen erteilen kann. Die Namenserteilung nimmt jedes Standesamt auf, hierzu müssen beide Elternteilepersönlichauf demStandesamt erscheinen. SolltenSiebereits eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben haben, ist eine Namenserteilung nicht notwendig und Sie können als Eltern des Kindes entscheiden,welchenFamiliennamendas gemeinsameKind tragensoll. Alle diese Auskünfte entsprechen dem deutschen Recht. Sollten Sie jedocheineausländischeStaatsangehörigkeit besitzen, nichtmiteinander verheiratet sein, haben Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen oder Sie sind noch nicht volljährig, sprechen Sie uns bitte bereits vor der Geburt Ihres Kindes an und lassen Sie sich von uns individuell beraten, welche Dokumente/Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes notwendig sind. Vornamensgebung Die Wahl des richtigen Vornamens für Ihr Kind ist sicherlich für niemanden eine leichte Entscheidung. Schließlich wird dieser Name Ihr Kind das ganze Leben lang begleiten. Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich für die Vornamensgebung verantwortlich und in ihrer Wahl frei. Jedoch dürfen die gewählten Vornamen das Kindeswohl nicht gefährden. Bei Unklarheiten können Sie sichgernevonunserenMitarbeiterinnenundMitarbeiternberaten lassen. Bitte denken Sie daran, dass die Vornamensgebung für Ihr Kind un- widerruflich ist. © REDPIXEL · adobestock.com

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