Wohnen ohne Barrieren: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Görlitz

ja nein Gibt es einen Telefonanschluss in Flur, Wohn- und Schlafbereich? Sind Rauchmelder für den Brandschutz angebracht? Sind die Fenstergriffe leicht zu bedienen? Sind alle Stolperfallen (lose Kabel, rutschende Teppichläufer, Fußabstreifer, Vorleger, sonstige Gegenstände etc.) beseitigt bzw. rutschsicher befestigt? Ist an eine kontrastreiche Gestaltung gedacht worden, heben sich Bedienelemente wie Lichtschalter etc., Mobiliar und Türen von der Umgebung ab? Sind alle schriftlichen Informationen gut lesbar (Größe der Schrift, kontrastreich, Wahl der Schriftart)? Sind die Informationen gut beleuchtet, ohne Beeinträchtigungen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen lesbar, in einer geeigneten Lesehöhe angebracht und auch mit Hilfsmitteln anfahrbar? In der eigenen Wohnung sollten sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Alltagsgegen- stände gewährleistet sein. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, beachten Sie bitte Folgendes: Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie Ihre Pläne zuerst mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnungsanpassung zustimmen. Mit einer fachkundigen Beratung, z. B. mit einem Wohnraumberater, können Sie sich anschließend einen Überblick über Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschus- sung der baulichen Maßnahmen wichtig. Erst danach sollten Umbaumaßnahmen eingeleitet werden. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, soll- ten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegeversicherung über einen Zuschuss, wenn der Umzug in eine Allgemeine Hinweise barrierefreie Wohnung als Maßnahme der Wohn­ raumanpassung erforderlich wird. Beispiel: Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beeinträchtigungen kann die Bewälti- gung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Aufzug erheblich erschwert wird. © Africa Studio /AdobeStock 23 Allgemeine Hinweise

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