Seniorenwegweiser für die Große Kreisstadt Görlitz

23 Pflegegrade und Leistungen Seit Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbe- griff. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflege- bedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegra- de. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewertet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten As- pekte berücksichtigt. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: J Mobilität J kognitive und kommunikative Fähigkeiten J Verhaltensweisen und psychische Problemlagen J Selbstversorgung J Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen J Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Betreuung und Pflege Alle Leistungen im Überblick Pflegegrade Pflegegeld Pflegesachleistungen Entlastungsbetrag Leistungsbetrag (ambulant) (ambulant) (ambulant und (vollstationär) zweckgebunden) Pflegegrad 1 – – 125 Euro   125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro   689 Euro 125 Euro   770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Der Neißeradweg führt am Viadukt vorbei.

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