Seniorenwegweiser für die Große Kreisstadt Görlitz

24 Betreuung und Pflege Pflegegeld Die Pflegegelder (ab Pflegegrad 2) dienen dazu, die selbst organisierten Pflegeleistungen für die Bereiche der: J körperbezogenen Pflegemaßnahmen, J pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und J Hilfen bei der Haushaltsführung finanziell zu unterstützen. Bedingung für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege von Ihnen sichergestellt ist. Dies kann z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen geschehen. Das Pflegegeld kann mit der Pflegesachleistung kombiniert bezogen werden. Pflegesachleistungen Bezahlung gewerblicher Pflegefachkräfte für J körperbezogene Pflegemaßnahmen, J pflegerische Betreuungsmaßnahmen und J Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Pflegesachleistung kann mit dem Pflegegeld kombi- niert bezogen werden. Bei nicht genutzten Sachleistun- gen kann 40 Prozent in den Entlastungsbetrag umge- wandelt werden. Entlastungsbetrag Der monatliche Entlastungsbetrag ergänzt die ambu­ lanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlas- tungsbetrag. Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in den Bereichen: J Tagespflege J Kurzzeitpflege J Leistungen der ambulanten Pflegedienste J Angebote zur Unterstützung im Alltag Vollstationäre Pflege Wenn die Pflege im eigenen Zuhause durch die pflegen- den Angehörigen und/oder die Pflegekräften des ambu- lanten Pflegedienstes nicht mehr zu schaffen ist, steht die Weiterpflege in Kombination mit der Unterbringung in einem Pflegeheim an. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten müssen bei der Auswahl eines geeigneten Heimplatzes folgende Bud- getpositionen berücksichtigt werden: J Pflegekosten J Kosten für Unterkunft und Verpflegung J Investitionskosten Pflege und Beruf vereinbaren Bei einem pflegebedürftigen Angehörigen in der Familie stellen sich für berufstätige Familienmitglieder zahlrei- che Fragen. Die Familie muss eine Lösung finden, wo und in welcher Form die Pflege sichergestellt werden kann. Viele pflegebedürftige Menschen wünschen, durch vertraute Angehörige in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Um dieses Ziel leichter zu errei- chen, wurden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingun- gen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter verbessert. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Men- schen können im Bedarfsfall folgende berufliche Aus­ zeiten in Anspruch nehmen:

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