Seniorenwegweiser für die Große Kreisstadt Görlitz

47 Vorsorge Vorsorgevollmacht Sie wird ausgestellt auf eine Person des Vertrauens. Für den Fall, dass man selbst in Situationen kommt, in denen man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, beispielsweise im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung, kann diese Vertrau- ensperson in eigenem Namen agieren. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung unterliegt die private Rege- lung nicht der gerichtlichen Kontrolle. Um im Zweifels- fall nachweisen zu können, dass eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde, empfiehlt sich der Eintrag ins Bun- deszentralregister. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung kann man schon als ge- sunder Mensch festlegen, dass man zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist seit dem 1. September 2009 durch eine gesetzliche Regelung bindend für die behandelnden Ärzte. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen, aber nicht beglau- bigt werden. Es genügt, wenn sie bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird. Wichtig ist, dass eine Pa- tientenverfügung jederzeit formlos widerrufen werden kann. Man sollte jedoch auf konkrete Formulierungen achten und sich im Zweifelsfall von seinem Arzt beraten lassen. Es empfiehlt sich zudem, das Dokument alle zwei bis drei Jahre mit einem neuen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Wichtig ist außerdem, zusätzlich zur Pa- tientenverfügung eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Rechtsanwälte Dr. Ruhland, Renger & Poser Partnerschaftsgesellschaft RA Uwe Renger MitgliedArbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV MitgliedArbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV – Arzthaftungs- und Medizinrecht – Erbrecht – Gesellschaftsrecht – Grundstücksrecht – Banken- und Kapitalmarktrecht RA Robert Ziolkowski Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Migrationsrecht – Arbeitsrecht – Ausländerrecht –Verkehrsrecht – Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht RA Dr. Günther Ruhland bis 04/2015 RA Sören Poser MitgliedArbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV Fachanwalt für IT-Recht – IT- und Internetrecht – Bau- und Architektenrecht –Wettbewerbsrecht –Versicherungsrecht RAin KatjaTzschoppe Fachanwältin für Familienrecht – Ehe- und Familienrecht – Reiserecht – allgemeines Zivilrecht RAin Nicole Dahm Fachanwältin für Sozialrecht – Sozialrecht – Sozialversicherungsrecht – allgemeines Zivilrecht Struvestr. 15, 02826 Görlitz,Telefon 03581 42 26 30, Fax 42 26 40 E-Mail: kanzlei@ruhland-renger.de,W eb: www.ruhland-renger.de HANS JOCHEN NEVRIES Notar Goethestraße 3, 02826 Görlitz  03581/48180 Postfach 300544, 02810 Görlitz  03581/481818 www.notariat.nevries.de @ notar@nevries.de Kompetente Partner

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