Seniorenwegweiser für die Große Kreisstadt Görlitz

48 Fragen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter vom Familien- büro Görlitz sowie vom Geriatrie-Netzwerk Ostsachsen. Familienbüro Görlitz Demianiplatz 7, 02826 Görlitz Tel.: 03581 8787333 E-Mail: post@familienbuero-goerlitz.de Geriatrie-Netzwerk Ostsachsen am Städtischen Klinikum Görlitz gGmbH Girbigsdorfer Straße 1-3, 02828 Görlitz Tel.: 03581 373474 oder 373574 E-Mail: haymerle.juliane@klinikum-goerlitz.de od er horcickova.jana@klinikum-goerlitz.de Vorsorge Testament Das Wichtigste in Kürze: J Wer seinen Nachlass selbst regeln will, kann ein Testa- ment aufsetzen. J Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn der Erblasser es handschriftlich verfasst und persönlich unterschreibt. J Als Alternative dazu können Erblasser auch zu einem Notar gehen und ein sogenanntes öffentliches Testa- ment errichten. J Das eigenhändige Testament ist flexibler, ein öffentli- ches hingegen sicherer, da der Notar nach einer Bera- tung den Willen des Erblassers rechtssicher formuliert und es amtlich verwahren lässt. So gehen Sie vor J Finden Sie heraus, wer in Ihrer Familie wie viel nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde. J Sind Sie damit nicht einverstanden, müssen Sie ein Testament verfassen. J Achten Sie dabei auf die Form: Sie müssen es selbst schreiben, Datum und Ort angeben und mit vollem Namen unterschreiben. J Um sicher zu gehen, dass das Testament auch gefun- den wird, können Sie es beim Amtsgericht hinterle- gen. J Haben Sie viel zu vererben und zählen dazu auch Immobilien oder leben Sie in einer besonderen fami- liären Situation, wenden Sie sich am besten an einen Notar. (Quelle: www.finanztip.de)

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