Informationsbroschüre für die Gemeinde Groß Grönau

23 Versorgung / Entsorgung Stromversorgung Schleswig-Holstein Netz AG Möllner Straße 42, 21493 Schwarzenbek (Kundenzentrum) Telefon: 04106 6489090 Gasversorgung TraveNetz GmbH Geniner Straße 80, 23560 Lübeck Telefon: 0451 888-8080 Abwasserversorgung Die Abwässer der Gemeinde Groß Grönau werden in das Leitungsnetz der Hansestadt Lübeck eingeleitet. Für einen reibungslosen Betrieb sorgen unsere Pumpwerke im Gemeinde­ gebiet. Für die laufende Unterhaltung und bei Störungen im öffentlichen Leitungsnetz sorgt ein Mitarbeiter der Gemeinde. Jeder Grundstücksinhaber ist auf seinem Grundstück eigen- verantwortlich. Die Gemeinde ist im Besitz eines eigenen Spülwagens, der gegen Gebühr angefordert werden kann. Ansprechpartner ist tagsüber die Gemeindeverwaltung, außerhalb der Geschäftszeiten der mit diesen Aufgaben be- treute, in Rufbereitschaft tätige, Mitarbeiter. Es ist strengstens untersagt, Regenwasser und Grundwasser in die Schmutz­ wasserkanalisation der Gemeinde einzuleiten. Dies muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Müllabfuhr Abfallwirtschaft Südholstein Leineweberring 13, 21493 Elmenhorst Telefon: 0800 2974001 www.awsh.de Abfuhrtermine Die regelmäßigen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte der aktuellen Abfallfibel oder der Internetseite der AWSH www.awsh.de . Schadstoffmobil Haltestelle Buskehre Waldschule Falkenhusener Weg / Tannenredder 13:30 bis 14:30 Uhr – die genauen Termin entnehmen Sie bitte der Abfallfibel oder der Internetseite der AWSH www.awsh.de . Reinigung der Straßen und Gehwege Den Bürgerinnen und Bürgern obliegt nach der Satzung über die Straßenreinigung in Groß Grönau die Straßenreinigung. Die Reinigungspflicht wird für alle in der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen für folgende Straßenteile in der Frontlänge des anliegenden Grundstücks den Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt: a) die Gehwege b) die begehbaren Seitenstreifen c) die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist d) die Rinnsteine e) die Gräben f) die Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen g) die Hälfte der Fahrbahnen, mit Ausnahme der Landes- straße sowie der Straßen Tannenredder, Lärchenredder und Berliner Straße, die als Parkplätze für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichneten Flächen.

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