Informationsbroschüre für die Gemeinde Groß Grönau

© tomertu /AdobeStock 24 Versorgung / Entsorgung Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuer- löschwesen dienenden Wasseranschlüssen (Hydranten) sind jederzeit sauber und von Schnee und Eis frei zu halten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreini- gungssatzung, die Sie auf der Homepage der Gemeinde finden: www.gemeindegrossgroenau.de Maschinelle Reinigung der Fahrbahnen durch die Gemeinde Alle zwei Monate findet eine maschinelle Reinigung der stark befahrenen Straßenzüge durch eine Fachfirma statt. Dieses entbindet die anliegenden Grundstücksbesitzer nicht von den Straßenreinigungsaufgaben (s. o.) Zurückschneiden von Büschen und Pflanzen Der Gehweg- und Straßenbereich ist von herein wachsenden Büschen, Pflanzen und Bäumen freizuhalten. Büsche sind auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Ein ständiges Ärgernis ist der Hundekot auf Gehwegen und öffentlichen Rasenflächen. Verantwortliche Hundebesitzer entfernen die „Hinterlassenschaften“ ihrer Lieblinge umgehend. Es stehen im Gemeindegebiet Spender für „Hundekottüten“ zur Verfügung. Energiesparende Straßenbeleuchtung Groß Grönau war die erste Gemeinde in Schleswig-Holstein, die die gesamte alte Straßenbeleuchtung durch Energiespar- leuchten ersetzt hat; somit werden erhebliche Energiekosten gespart und die Umwelt geschont. Im Jahr 2012 wurde die Straßenbeleuchtung in der Ortsdurchfahrt Groß Grönau auf LED-Technik umgerüstet. Häckselaktionen Mindestens einmal jährlich (im Frühjahr und/oder Herbst) führt die Gemeinde Groß Grönau eine Häckselaktion durch. Die jeweiligen genauen Termine werden rechtzeitig auf der Home- page sowie in den Aushangkästen bekannt gegeben. Dieses ist ein freiwilliger Service der Gemeinde für die Bürgerinnen und Bürger.

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