Stadt Guben Seniorenwegweiser

23 Renten, Rechtsberatung, soziale Hilfen und Vergünstigungen 6. Renten, Rechtsberatung, soziale Hilfen und Vergünstigungen 6.1 Gesetzliche Rentenversicherung DieDeutsche Rentenversicherungbietet ganz unterschied- liche Serviceeinrichtungen, über dieman sich zumBeispiel auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de informieren kann. Dazu gehören u. a. Formulare, Anträge, Informationen zu allen Themen rund um den Renten­ beginn, die Rentenhöhe, Rehabilitationsmaßnahmen, das Renteneintrittsalter, das eigene Rentenkonto usw. Darüber hinaus werden Adress- und Kontaktmöglichkeiten zu Ver- sicherungsältesten, zur Rentenberatung und zu weiteren rentenrelevanten Beratungsstellen aufgeführt. Auskunft- und Beratungsstelle Guben Gasstraße 4, 03172 Guben Telefon: 0355 4789-0 Fax: 0355 4789-100 Sprechzeiten: Montag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr Für alle Öffnungstage gilt, dass Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Kostenloses Servicetelefon 0800 100048025 (für allgemeine Auskünfte) Auskunft- und Beratungsstelle Cottbus Thiemstraße 125, 03050 Cottbus Telefon: 0355 47890 Fax: 0355 4789100 Sprechzeiten: Montag: 08.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr 6.2 Vollmachten In jüngeren Jahren wird allzu oft verdrängt, dass Krank­ heiten und Unfälle in unser Dasein eingreifen können und dann vielerlei Probleme bereiten. Bei ungenügender Vorsorge erweisen sich derartige Situationen oft als be- drohlich. In der Rechtsprechung wurden in den letzten Jahren Möglichkeiten geschaffen, die jeder für seine per- sönliche Vorsorge in Anspruch nehmen kann bzw. nehmen sollte. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Vor­ sorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Hinweis: Auch Ehegatten oder Kinder können nur mit Voll­ macht für den Betroffenen eintreten.

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