Stadt Guben Seniorenwegweiser
23 Renten, Rechtsberatung, soziale Hilfen und Vergünstigungen 6. Renten, Rechtsberatung, soziale Hilfen und Vergünstigungen 6.1 Gesetzliche Rentenversicherung DieDeutsche Rentenversicherungbietet ganz unterschied- liche Serviceeinrichtungen, über dieman sich zumBeispiel auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de informieren kann. Dazu gehören u. a. Formulare, Anträge, Informationen zu allen Themen rund um den Renten beginn, die Rentenhöhe, Rehabilitationsmaßnahmen, das Renteneintrittsalter, das eigene Rentenkonto usw. Darüber hinaus werden Adress- und Kontaktmöglichkeiten zu Ver- sicherungsältesten, zur Rentenberatung und zu weiteren rentenrelevanten Beratungsstellen aufgeführt. Auskunft- und Beratungsstelle Guben Gasstraße 4, 03172 Guben Telefon: 0355 4789-0 Fax: 0355 4789-100 Sprechzeiten: Montag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr Für alle Öffnungstage gilt, dass Beratungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Kostenloses Servicetelefon 0800 100048025 (für allgemeine Auskünfte) Auskunft- und Beratungsstelle Cottbus Thiemstraße 125, 03050 Cottbus Telefon: 0355 47890 Fax: 0355 4789100 Sprechzeiten: Montag: 08.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr 6.2 Vollmachten In jüngeren Jahren wird allzu oft verdrängt, dass Krank heiten und Unfälle in unser Dasein eingreifen können und dann vielerlei Probleme bereiten. Bei ungenügender Vorsorge erweisen sich derartige Situationen oft als be- drohlich. In der Rechtsprechung wurden in den letzten Jahren Möglichkeiten geschaffen, die jeder für seine per- sönliche Vorsorge in Anspruch nehmen kann bzw. nehmen sollte. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Vor sorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Hinweis: Auch Ehegatten oder Kinder können nur mit Voll macht für den Betroffenen eintreten.
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