Auf dem Weg zur Inklusion Ratgeber für Senioren und Menschen mit Behinderungen

Seite 9 Der Schwerbehindertenausweis Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie, wenn auf Ihren Antrag hin ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wird. Im Ausweis werden neben dem Grad der Behinderung auch die festgestell- ten einschränkenden gesundheitlichen Merkmale (als Merkzeichen) auf der Rückseite eingetragen. Der Aus- weis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (sogenannte Nachteils- ausgleiche). Art und Höhe der Nachteilsausgleiche er- geben sich aus dem Grad der Behinderung sowie dem zuerkannten Merkzeichen. Auskunft darüber erhalten Sie auch beim zuständigen Versorgungs- oder Sozialamt. Der Ausweis wird als Identifikationskarte im „Bankkarten“-Format ausgegeben. Auf Antrag wird ein Beiblatt zum Ausweis ausgestellt, wenn die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen- verkehr vorliegen. Als schwerbehinderter Mensch kann man entweder die unentgeltliche Beförderung im öffent- lichen Personenverkehr oder die Kraftfahrzeugsteuer- ermäßigung in Anspruch nehmen. Für die unentgelt- liche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ist zusätzlich eine Wertmarke erforderlich, die beim Versor- gungsamt erhältlich ist. Wichtig: Der Besitz eines solchen Ausweises reicht nicht aus, um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen. Be- nötigt wird dafür ein spezieller Parkausweis, der blaue „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“. Um diesen blauen Parkausweis zu beantragen – bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt –, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder mit dem Merkzei- chen Bl (blind). Der Antrag kann formlos erfolgen, besser ist jedoch die Verwendung eines entsprechenden Antragsformu- lars, das unter nachstehender Adresse angefordert oder heruntergeladen werden kann. http://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/ Schwerbehindertenrecht/ In unserem Landkreis beantragen Sie den Ausweis beim zuständigen Versorgungsamt in Rostock. Versorgungsamt – Dezernat Rostock Erich-Schlesinger-Straße 35,18059 Rostock © Halfpoint · fotolia.com

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