Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

LANDKREIS ROSTOCK | 14 GLEICHSTELLUNG Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet im Landkreis Rostock fachlich weisungsfrei, sie hat ein Teilnahme- und Rederecht an den Ausschusssitzungen sowie ein Akteneinsichtsrecht. Sie setzt sich für verwaltungsinterne und landkreisübergreifende Angelegenheiten rund um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern ein. Fachübergreifend in allen Bereichen der Landkreispolitik und Landkreisverwaltung ist ihre Arbeit, die Brücke zwischen Politik und Verwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet ämter- und parteiübergreifend, denn Gleichstellung ist eine Gemeinschaftsaufgabe für alle, die Verantwortung tragen. Sie weist auf Ungleichbehandlungen hin und schafft ein Bewusstsein für geschlechtsspezifische Unterschiede. Frauen sind in vielen Bereichen, trotz rechtlicher Gleichstellung, strukturell benachteiligt. Dabei bewegt sich Gleichberechtigung zwischen subjektiver Wahrnehmung und objektiven Fakten. Anspruch und Wirklichkeit klaffen mitunter auseinander. Nur mit verlässlichen, verbindlichen Rechtsgrundlagen sind Veränderungen und Chancengleichheit möglich. Gleichberechtigung ist ein Grundrecht, sodass die Gleichstellungsbeauftragte eine Aufgabe mit Verfassungsrang hat, die sie gemeinschaftlich mit Politik- und Verwaltungsverantwortlichen im Rahmen ihrer Querschnittsfunktion im Landkreis umsetzt. Es gibt viele Gesetze, die die Gleichberechtigung formal regeln, jedoch fehlen immer wieder verbindliche Rahmenbedingungen vor Ort. BÜRO FÜR GLEICHSTELLUNG UND KRIMINALPRÄVENTION GLEICHBERECHTIGUNG ALS VERFASSUNGSAUFTRAG Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe mit Verfassungsrang. Im Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Staat wird in die Pflicht genommen, um das gesetzlich verankerte Recht mit der gelebten Wirklichkeit in Einklang zu bringen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bringt die Verbindlichkeit und insbesondere die Bedeutung in seiner Verfassung Artikel 13 zum Ausdruck: „Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Aufgabe des Landes, der Gemeinden und des Kreises sowie anderer Träger der öffentlichen Verwaltung. Dies gilt insbesondere für die Besetzung von öffentlichen Beratungs- und Beschlussorganen.“ Im Landkreis Rostock trägt die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zur Umsetzung des Verfassungsauftrages bei. Eine umfassende Mitwirkungspflicht zur Verwirklichung des staatlichen Auftrags findet sich in der Kommunalverfassung § 118 (1): Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Hauptsatzung des Landkreises Rostock. Unterstützung bei der Durchsetzung des Verfassungsauftrages erhält die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte von den kommunalen ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, die gemäß der Kommunalverfassung M-V bestellt werden. Hier heißt es: „Hauptamtlich verwaltete Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnenden (§ 41 KV M-V) bestellen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnenden können eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen, die ehrenamtlich tätig sein kann und deren Tätigkeit sich dann nach den Vorschriften über Entschädigungen und Kündigungsschutz der Gemeindevertretungen, § 27 KV M-V, richtet. Auch Ämter mit eigener Verwaltung bestellen eine Gleichstellungsbeauftragte, § 142 Abs. 5 KV M-V. Ämter sind hier gem. § 125 KV M-V die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die aus Gemeinden desselben Landkreises bestehen und der Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung im ländlichen Raum dienen. Näheres zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten regelt jeweils die Hauptsatzung der Gemeinde oder des Amtes des Landkreises.“ Gleichstellungsbeauftragte Marion Starck FOTO: © FRANZISKA HENKEL

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