Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

| LANDKREIS ROSTOCK 15 Gleichstellung Nummer 4) sollen staatliche und nichtstaatliche Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsbereichs zusammenwirken und zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen“. Kommunale Prävention im Landkreis bedeutet, ein wirksames Netzwerk für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriminalprävention aufzubauen. Ein kooperativer Ansatz zielt darauf ab, vielfältige Erfahrungen einzubinden, Beteiligungsfelder für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und praxisorientiert zu handeln. Der Landkreis Rostock hat einen Kommunalen Präventionsrat installiert. Zentrale Aufgabe ist die Initiierung, Förderung und Koordinierung eines ressortübergreifenden und interdisziplinären Austauschs zwischen Akteurinnen und Akteuren und damit die Bündelung vielfältiger Expertisen auf dem Gebiet der kommunalen Kriminalprävention. Der Kommunale Präventionsrat (KPR) hat das Ziel, einen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Einwohnenden zu leisten, kriminalitätsfördernde Strukturen abzubauen sowie deren Entstehung vorzubeugen. Um eine wirkungsvolle Präventionsstrategie zu entwickeln und umzusetzen, bündelt der KPR Fachwissen, um die regionale Lage zu analysieren. Durch den gezielten Einsatz von Arbeitsgruppen werden bedarfsorientierte Präventionsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Der KPR hat die Möglichkeit, aus Mitteln des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung M-V Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung zu fördern. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Richtlinie des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung M-V sowie der Wirkungskreis im Landkreis Rostock. Gefördert werden Projekte, die zur Verhinderung von Gewalt und Kriminalität beitragen im Bereich des Opferschutzes, inklusive Gewalt gegen Frauen, der Kinder- und Jugendkriminalität, der Sicherheit in Schulen, der politischen Bildung sowie der Seniorensicherheit. KOMMUNALER PRÄVENTIONSRAT SCHUTZ JUSTIZ SCHULE SCHULE JUSTIZ LANDKREIS ROSTOCK GLEICHSTELLUNG OPFERSCHUTZ STRATEGISCH FAIRNESS RESPEKT KRIMINALPRÄVENTION KRIMINALPRÄVENTION ZEUGE KORREKT KORREKT VERANTWORTUNG DEMOKRATIE POLIZEI POLIZEI HINSEHEN FAIR PRO LRO FAIR RESPEKTVOLL MENSCHLICHKEIT MENSCHLICHKEIT SICHERHEITSGEFÜHL GEMEINSAM FÜR MEHR ZIVILCOURAGE CHANCEN WAHRHEIT FAIRES VERHALTEN FAIRES VERHALTEN GLEICHES RECHT FÜR ALLE AKZEPTANZ KOMMUNE KOMMUNE EHRLICH SICHERHEIT SCHULE KOMMUNALE KRIMINALPRÄVENTION – KRIMINALPRÄVENTIONSRAT (KPR) Kommunale Kriminalprävention soll zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger beitragen, negative Entwicklungen frühzeitig erkennen, kriminalitätsfördernde Strukturen abbauen und deren Entstehung vorbeugen. Die Ursachen für Probleme sind vielschichtig, sodass die Lösungen nicht von Einzelakteuren allein gefunden und umgesetzt werden können. In einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Zeit haben Falschmeldungen, Schockanrufe und Betrügereien einen erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der Einwohnenden. So zeigt sich, dass zwischen der objektiven Sicherheitslage und dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung große Unterschiede bestehen. Das Büro für Gleichstellung und Kriminalprävention koordiniert den Kommunalen Präventionsrat, die Kriminalitätspräventionsprojekte sowie das Qualitätssiegel „Sicherheit macht Schule“. Der Landkreis reagiert im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention konsequent und ursachenorientiert, in einem breit angelegten ganzheitlichen Ansatz auf das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (SOG M-V) § 1 Absatz 2 Darin heißt es: „Unbeschadet der Zuständigkeit der Polizei zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 7 Absatz 1 Gleichstellungsbeauftragte sind Netzwerkerinnen. Sie koordinieren, kooperieren, beraten, decken auf, nehmen Stellung, regen Lösungen an. Sie sind Ansprechpersonen für kommunale Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Chancengerechtigkeit. Sie geben ihre Expertise in Arbeitskreisen und Lenkungsgruppen weiter, unterstützen Vernetzungsstrukturen und geben Empfehlungen zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen. Dabei wird ein Veränderungsprozess angestoßen, bei dem sowohl die Zusammenarbeit der relevanten Akteurinnen und Akteure als auch konkrete Angebote gemeinsam bedarfs- und bedürfnisgerecht weiterentwickelt werden. Ziel der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Rostock ist es, dass ein gesamtstrategisches Vorgehen durch ressort- und arbeitsfeldübergreifende Vernetzung von Gremien, öffentlichen Institutionen und freien Trägern, durch wirkungsvolle und nachhaltige Verbindungen und Abstimmungen umgesetzt wird. Dies ist vor allem möglich durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, nachhaltige Netzwerkverbindungen und Veranstaltungen, die frauenpolitische Belange und Bedarfe formulieren und so bestehende Defizite aufzeigen und fördernde Maßnahmen initiieren. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht. Das betrifft persönliche Gespräche, Konfliktlösungsgespräche sowie Mediationen. Lösungen werden immer zusammen erarbeitet. Jeder Schritt wird gemeinsam besprochen. Wenn andere Fach- oder Beratungsstellen weiterführende Hilfe und Unterstützung anbieten können, wird darauf aufmerksam gemacht.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=