Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

| LANDKREIS ROSTOCK 33 SICHERHEIT FEUERWEHRTECHNISCHE ZENTRALE (FTZ) In der FTZ erfolgt die Wartung und die Prüfung unter anderem folgender Geräte für die freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises: • Atemschutztechnik • Feuerwehrschläuche • Hydraulikaggregate für die technische Hilfeleistung • Pumpen • Leitern Weiterhin wird die Aus- und Fortbildung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehren sowie Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes sichergestellt. Dafür stehen Schulungsräume, Übungsflächen im Freien, Ausbildungsfahrzeuge und eine Küche mit Speisesaal zur Verfügung. KONTAKT Landkreis Rostock Brandschutzdienststelle Am Weidenbruch 10 18196 Dummerstorf, Ortsteil Beselin Tel. 03843 755-37999 Fax 03843 755-37805 BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE@LKROS.DE BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE Die Brandschutzdienststelle ist insbesondere im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie im Katastrophenschutz tätig. Ein weiterer Bestandteil der Brandschutzdienststelle ist die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises. Alle Bereiche befinden sich zentral am Standort in Beselin. In dem Gebäude werden für den Krisenfall die Stabsräume für die Führung bereitgehalten, auch das Katastrophenschutzlager des Landkreises ist in dem Gebäude untergebracht. VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Der vorbeugende Brandschutz wirkt im Baugenehmigungsverfahren durch Stellungnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, der Rettungs- und Fluchtwege sowie der Bereitstellung von Löschwasser mit. In regelmäßigen Abständen werden bauliche Anlagen, die eine erhöhte Brandgefährdung aufweisen oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, begangen. Durch den vorbeugenden Brandschutz werden die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz geschaffen. ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ Der abwehrende Brandschutz arbeitet eng mit dem vorbeugenden Brandschutz zusammen und beschreibt alle Maßnahmen, die erforderlich sind, wenn der vorbeugende Brandschutz in großen Teilen nicht greifen kann. Im Bereich abwehrender Brandschutz werden Stellungnahmen im Zuge von B-Planverfahren sowie für die Vergabe von Fördermitteln aus der Feuerschutzsteuer erarbeitet. Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden mit den Fachplanern abgestimmt und freigegeben, Freigaben zur Anordnung von Feuerwehrschlüsseldepots erteilt sowie der Einbau der Landkreisschließung und die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen vorgenommen. Die Erstellung der Alarm- und Ausrückeordnung im überörtlichen Bereich liegt ebenfalls in der Zuständigkeit des abwehrenden Brandschutzes. KATASTROPHENSCHUTZ Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, die im Falle einer Katastrophe getroffen werden müssen. Er verwaltet die Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises. Hauptsächliche Aufgabe des Katastrophenschutzes ist es, Katastrophen vorzubeugen. Dies wird durch die Erstellung diverser Pläne für verschiedenste Szenarien gewährleistet. Weiterhin ist der Bereich Katastrophenschutz verantwortlich, die Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer auf ihre Aufgaben im Falle einer Katastrophe vorzubereiten. DIGITALFUNK/ALARMIERUNG In dem Bereich Digitalfunk/Alarmierung wird einerseits der reibungslose Funkbetrieb im Landkreis sowie die Alarmierung der Rettungskräfte, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten gewährleistet. Als weiteres Aufgabenfeld werden in dem Bereich Kampfmittelerstauskünfte erteilt. FTZ Beselin FOTO: © LANDKREIS ROSTOCK FOTO: © LANDKREIS ROSTOCK

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