Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

| LANDKREIS ROSTOCK 51 SOZIALES bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Die Leistungen der Eingliederungshilfe können für Kinder, Jugendliche und für Erwachsene erbracht werden. INTEGRATION UND UNTERBRINGUNG VON FLÜCHTLINGEN Die Unterbringung von Geflüchteten kann in Gemeinschaftsunterkünften (zentrale Unterbringung) oder Wohnungen (dezentrale Unterbringung) erfolgen. Eine nachhaltige Integrationsarbeit wird durch Integrationslotsinnen und Integrationslotsen ermöglicht. SOZIALES Wer bekommt Sozialhilfe? Wie genau sehen die Leistungen der Eingliederungshilfe aus? Welche Leistungen regelt das Asylbewerberleistungsgesetz? Und wie erfolgt die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege? Im Sozialamt des Landkreises Rostock werden die Hilfen zur Pflege und des Lebensunterhaltes, der Grundsicherung und der Eingliederungshilfe sowie deren Bedarfsermittlung gebündelt. Weiterhin erfolgen hier die Qualitätssicherung und Sozialplanung sowie die Integration und Unterbringung von Flüchtlingen mit den Asylbewerberleistungen. HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT, GRUNDSICHERUNG Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel Sozialgesetzbuch ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel ist Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. EINGLIEDERUNGSHILFE Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung Team Sozialamt FOTO: © LANDKREIS ROSTOCK

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