Informationsbroschüre des Landkreises Rostock

LANDKREIS ROSTOCK | 52 diesem Prozess steht die Förderung und Befähigung im Mittelpunkt, damit die Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrgenommen werden kann. Nach maximal zwei Jahren wird dieser Hilfeprozess besprochen und ausgehend vom aktuellen Teilhabebedarf erneut erhoben. HAUSHALT UND CONTROLLING Der Bereich übernimmt die Aufgaben der Abrechnungen und Kostenerstattungen von Land und Bund. Er erstellt Statistiken für das Landesamt und ermöglicht einen Datenaustausch der Rentenversicherungen. Durch diverse Schnittstellen ist er mit allen Ämtern verknüpft. SOZIALPLANUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG Die Sozialplanung und Qualitätssicherung übernimmt die Leistungsvereinbarungen sowie Wirksamkeits- und Qualitätsprüfungen mit Trägern der Eingliederungshilfe, die Fachaufsicht Wohngeld, die Kommunalisierung der Beratungslandschaft, die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Sozialplanung. KONTAKT Sozialamt Standort Bad Doberan August-Bebel-Straße 3 18209 Bad Doberan Standort Güstrow Am Wall 3 – 5 18273 Güstrow Tel. 03843 755-50999 Fax 03843 755-10800 SOZIALAMT@LKROS.DE SOZIALES Beispiel bei Blindheit, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Übernahme von Bestattungskosten und Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder einkommensschwacher Familien). BEDARFSERMITTLUNG Die Mitarbeitenden im Sachgebiet der Bedarfsermittlung sind im Grunde einer der Schlüssel auf dem Weg zu geeigneten Leistungen der Teilhabe in ihren Formen. In diesem sehr individuellen Ermittlungsprozess mit den Betroffenen werden Informationen (zum Beispiel Beeinträchtigungen, Lebenssituation, Ziele, Wünsche) zur Prüfung und Konkretisierung eines Bedarfs erhoben, gebündelt und ausgewertet. Hierbei werden alle Lebensbereiche einbezogen, um mit den Leistungsberechtigten zu ermitteln, wo es Hilfen bedarf. Teilhabeziele werden gemeinsam aufgestellt und der hierfür notwendige Hilfebedarf, um die selbstbestimmte Teilhabe optimal zu unterstützen festgelegt. In ASYLBEWERBERLEISTUNGEN Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (zum Beispiel Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Folgende Leistungen sind vorgesehen: Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. HILFE ZUR PFLEGE UND SONSTIGE LEISTUNGEN Die Hilfe zur Pflege und sonstige Leistungen zählen zur Sozialhilfe und sind bedarfsorientiert. Sie dienen der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen (sowohl in der Häuslichkeit als auch in betreuten Wohnformen oder im Pflegeheim) und von Menschen in besonderen Lebenslagen (zum Kornfeld mit Kornblumen und Reh im Hintergrund FOTO: © KARSTEN HÖPNER

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