Wegweiser für Senioren im Oberbergischen Kreis

Sozialhilfe Für Hilfebedürftige nach dem SGB XII können Leistungen für die Anpassung von Wohnraum im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege gewährt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 2.2. KfW Die KfW bietet Eigentümern Zuschüsse und Kredite für barrierefreies Wohnen, energetische Sanierung und Einbruchschutz. Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie unter: KfW 0800 5 39 90 02 (kostenlose Servicenummer) www.kfw.de NRW.BANK Im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur BarriereReduzierung, Einbruchschutz und Verbesserung der Energieeffizienz. Das Kreisbauamt des Oberbergischen Kreises berät Sie zu den Fördermöglichkeiten durch die NRW.BANK und ist zugleich Bewilligungsbehörde. Ihre Fragen und Anträge richten Sie bitte an: Oberbergischer Kreis Kreisbauamt Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach Herr Schmalenbach  02261 88-6534 Ö Öfriedhelm.schmalenbach@obk.de Weitere Fördermöglichkeiten bieten unter bestimmten Voraussetzungen die Unfall- oder Rentenversicherung. Des Weiteren können die Kosten für einen behindertengerechten Umbau einer Immobilie in der Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Info: Viele Informationen und Tipps zum Thema Wohnberatung gibt es unter: https://www.mags.nrw/wohnberatung 3. Hilfe, Pflege und Betreuung 3.1 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Die meisten Menschen möchten im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Häufig ist das eigene Zuhause jedoch nicht barrierefrei und an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Durch entsprechende Hilfsmittel, Ausstattungsveränderungen oder bauliche Umbaumaßnahmen, wie zum Beispiel das Anbringen von Duschhaltegriffen, die Anschaffung eines Pflegebettes, Türverbreiterungen, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe kann oft ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit erreicht werden. Die kommunalen Senioren- und Pflegeberater (siehe Punkt 1.1) bieten Ihnen eine kostenlose allgemeine Wohnraumberatung und klären Ihre Fragen zur Notwendigkeit von eventuellen Wohnraumanpassungen sowie zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Zu empfehlen ist, dass Sie sich vor Beginn einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stehen unter gewissen Voraussetzungen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Pflegekasse Die Pflegekasse bietet für Pflegebedürftige Leistungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, sofern diese die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 2.1. 20 3. Hilfe, Pflege und Betreuung © Ingo Bartussek - Fotolia

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