Wegweiser für Senioren im Oberbergischen Kreis

angefordert werden. Auf Knopfdruck wird man mit der Zentrale des jeweiligen Anbieters verbunden, von wo aus die erforderlichen Hilfsmaßnahmen veranlasst werden. Die Pflegekasse übernimmt bei Personen mit einem Pflegegrad unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Festbetrag. In jedem Fall sollte vorab Rücksprache mit der jeweiligen Pflegekasse gehalten werden. Auskünfte hierzu erteilen die Senioren- und Pflegeberatungsstellen der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis (siehe Punkt 1.1). Info: Wissenswertes über Hausnotrufsysteme er- halten Sie auch unter: www.verbraucherzentrale.nrw 3.2 Hausnotruf Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Wenn in einer Notlage das Telefon nicht erreichbar ist, kann hierüber ein Notruf abgesetzt werden. Es bietet insbesondere alleinstehenden, älteren, kranken und behinderten Menschen ein Gefühl der Sicherheit und hilft, ihre Selbstständigkeit und den Verbleib in ihrer eigenen Wohnung zu erhalten. Das Hausnotrufgerät besteht in der Regel aus einem Grundgerät, das an das vorhandene Telefon angeschlossen wird, und einem transportablen Funkfinger, den der Nutzer am Arm oder um den Hals immer bei sich trägt. Wenn ein Notfall eintritt (zum Beispiel Sturz in der Wohnung) und das Telefon nicht mehr zu erreichen ist, kann durch das Hausnotrufsystem Hilfe 3. Hilfe, Pflege und Betreuung 21

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