Wegweiser für Senioren im Oberbergischen Kreis

und Gesprächskreise angeboten, in denen sich die Angehörigen informieren, austauschen und von ihren Erfahrungen berichten können. Weitergehende Informationen hierzu gibt das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe (siehe Punkt 1.11). Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen bietet viele Informationen zum Thema Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige. Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Hilfen und Angebote sowie interessante Artikel und Checklisten finden Sie unter: www.unfallkasse-nrw.de/pflegende-angehoerige/ Info: Der Ratgeber „Entlastung für die Seele“ der BAGSO gibt viele nützliche Informationen und Tipps für pflegendeAngehörige und den gesundenUmgang mitdeneigenenKräften.DieBroschürekannkostenlos bei der BAGSObestellt oder direkt auf der Homepage www.bagso.de im Bereich „Publikationen“ heruntergeladen werden. 3.10 Servicewohnen Grundsätzlich versteht man unter der Wohnform „Servicewohnen“ die Kombination von Wohnen und Betreuung. Diese Wohnform eignet sich besonders für ältere Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt alleine zu führen und die auf eine leichte pflegerische Versorgung angewiesen sind. Ziel dieser Wohnalternative ist es, eine möglichst selbstständige Lebensführung in einer eigenen, seniorengerecht gestalteten Wohnung inklusive eines Grundservices (zum Beispiel Hausnotruf oder die Vermittlung von Hilfs- bzw. Pflegeleistungen) mit bei zusätzlichem Bedarf frei wählbaren Dienst- und Betreuungsleistungen zu verbinden. Durch das Angebot des Servicewohnens kann ein Heimaufenthalt vermieden oder zumindest hinausgezögert werden. Die Kosten für Angebote des Servicewohnens setzen sich in der Regel aus Kaltmiete, Betriebs- oder Nebenkosten, einer Betreuungspauschale für den Grundservice sowie Kosten für Wahlleistungen je nach Inanspruchnahme zusammen. Zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Pflege- oder Familienpflegezeit können Beschäftigte beimBundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen, welches in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie beim: Pflegetelefon 030 20179131 Montag – Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr Ö Öinfo@wege-zur-pflege.de www.wege-zur-pflege.de Pflegekurse Pflegekurse vermitteln grundlegendes pflegerisches Wissen und wichtige praktische Fähigkeiten, die für die Pflege einer Person notwendig sind. Darüber hinaus bieten sie Informationen zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie zu rechtlichen Regelungen im Bereich Pflege. Sie tragen durch eine qualifizierte Hilfestellung zur Entlastung des Alltags pflegender Angehöriger bei. Die Schulungen werden von den Pflegekassen, oft auch in Verbindung mit ambulanten Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden angeboten und können von pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden kostenlos in Anspruch genommen werden. Da viele Pflegebedürftige nicht alleine gelassen werden können, werden Pflegekurse oftmals auch in der eigenen Häuslichkeit angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder der kommunalen Senioren- und Pflegeberatung (siehe Punkt 1.1). Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Pflegt eine Pflegeperson wenigstens 10 Stunden an mindestens 2 Tagen in der Woche einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und ist nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig, zahlt die Pflegeversicherung auf Antrag Beiträge zur Rentenversicherung. Angehörigengruppen und Gesprächskreise Zur psychischen Entlastung pflegender Angehöriger werden verschiedene Angehörigengruppen 3. Hilfe, Pflege und Betreuung 34

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