Seniorenwegweiser für den Oberbergischen Kreis

Selbsthilfe-Kontaktstelle Oberbergischer Kreis Haus der Selbsthilfe La Roche-sur-Yon-Straße 5, 51643 Gummersbach 02261 816807 ÖÖselbsthilfe-obk@paritaet-nrw.org www.selbsthilfe-obk.de Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt und betreut. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet das oft eine große Verantwortung und Herausforderung. Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe bietet deshalb Interessierten Informationen über bestehende Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige, in denen sie sich mit anderen Betroffenen austauschen können. Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Oberberg Haus der Selbsthilfe La Roche-sur-Yon-Straße 5, 51643 Gummersbach 0172 5643468 ÖÖpflegeselbsthilfe-obk@paritaet-nrw.org www.pflegeselbsthilfe-obk.de Rubicon. Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und trans_idente Lebensweisen in der offenen Senior_innenarbeit NRW. Rubicon e. V. bietet Beratung, Gesundheitsförderung und Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queer lebende Menschen und Gruppen. Der Verein arbeitet zu Themen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rubicon-koeln.de 2.13 Rechtliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe Beratungshilfe Personen, die die Kosten einer Rechtsberatung und/ oder Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht selber tragen können, haben Anspruch auf Beratungshilfe im Rahmen des Beratungshilfegesetzes. Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie persönlich oder durch rechtlichen Beistand Ihrer Wahl bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen. Prozesskostenhilfe Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wer die Kosten eines zu führenden Rechtsstreits nicht selber tragen kann. Voraussetzung ist, dass das Gerichtsverfahren nach Einschätzung des Gerichts hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Anspruchsberechtigten voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten sowie die Kosten der eigenen Anwaltsperson. Anträge auf Prozesskostenhilfe können Sie oder ein rechtlicher Beistand Ihrer Wahl bei dem für die Klageerhebung zuständigen Gericht stellen. 2.14 Polizeiliche Beratungsstelle Die Kreispolizeibehörde ist die Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Opferschutz, wie zum Beispiel Einbruchschutz, Haustürgeschäfte, Taschendiebstahl und Betrug am Telefon oder im Internet. Des Weiteren ist sie zuständig für den Bereich der Verkehrsunfallprävention. Sie bietet Einzel- oder Gruppenberatung sowie Veranstaltungen zu den verschiedenen Themen an. Bei Fragen zu den einzelnen Bereichen wenden Sie sich bitte an: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis Hubert-Sülzer-Straße 2, 51643 Gummersbach oberbergischer-kreis.polizei.nrw Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz 02261 8199-880 oder -881 ÖÖgummersbach.kpo@polizei.nrw.de Verkehrssicherheitsberatung 02261 8199-383 ÖÖdirektionV.gummersbach@polizei.nrw.de Info: Weitere Informationen und zahlreiche Tipps zum Thema Sicherheit erhalten Sie auch im Internet unter: www.polizei-beratung.de 2. Beratung und Information 21

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