Seniorenwegweiser für den Oberbergischen Kreis

3. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 3.1 Pflegeversicherung Personen, die in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, sind damit auch automatisch pflegeversichert. Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist eine Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Voraussetzungen für die Leistungsgewährung sind die Erfüllung einer bestimmten Vorversicherungszeit sowie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit Nach dem Sozialgesetzbuch ist eine Person pflegebedürftig, wenn sie durch körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten eingeschränkt ist, die Einschränkungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb auf die Hilfe von anderen angewiesen ist. Die Einschränkungen müssen auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und in einer festgelegten Schwere bestehen. Das Begutachtungsverfahren Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Maßstab für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten werden in folgenden Bereichen beurteilt: • Mobilität • kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Anhand der festgestellten Beeinträchtigungen wird die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingeordnet. Der Pflegegrad steigt mit Zunahme der Einschränkungen der betroffenen Person. Übersicht der Leistungen Entsprechend dem festgestellten Pflegegrad gewährt die Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen in den nachfolgenden Bereichen: Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag Tagespflege Vollstationäre Pflege 1 – – 125 € – 125 € 2 316 € 724 € 125 € 689 € 770 € 3 545 € 1.363 € 125 € 1.298 € 1.262 € 4 728 € 1.693 € 125 € 1.612 € 1.775 € 5 901 € 2.095 € 125 € 1.995 € 2.005 € © Robert Kneschke - stock.adobe.com 3. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 22

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=