Seniorenwegweiser für den Oberbergischen Kreis

3.7 Hilfen für schwerbehinderte Personen Schwerbehindertenausweis Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben die Möglichkeit, beim Oberbergischen Kreis einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Er enthält Angaben über den Grad der Behinderung sowie eventuell weitere gesundheitliche Merkmale, sogenannte Merkzeichen (G, aG, Bl, Gl, B, H, RF, TBl). Der Ausweis ermöglicht je nach Behinderungsart und -grad Vergünstigungen, wie zum Beispiel Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, verbilligte Beförderung im Personennahverkehr, steuerrechtliche Vergünstigungen oder höheres Wohngeld. Beantragen können Sie den Schwerbehindertenausweis beim: Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten Sachgebiet Schwerbehindertenrecht Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach 02261 88-5077 ÖÖschwerbehindertenrecht@obk.de Antragsvordrucke erhalten Sie auch • bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden • im Internet unter: www.obk.de/serviceportal unter dem Stichwort „Schwerbehindertenausweis“ Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Ziel des Fahrdienstes ist es, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die entweder auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können, die Gelegenheit zu geben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und persönliche Besorgungen selbst © Kzenon - stock.adobe.com 3. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 27

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