Seniorenwegweiser für den Oberbergischen Kreis

zu erledigen. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ sowie der tatsächliche Wohnsitz im Oberbergischen Kreis. Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung, die den Fahrdienst in Anspruch nehmen möchten, müssen vor Aufnahme in die Einrichtung ebenfalls ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Oberbergischen Kreis gehabt haben. Die Hilfe wird auf Antrag gewährt. Ihre Fragen oder Anträge können Sie an das Amt für Soziale Angelegenheiten richten. Hier erhalten Sie auch den entsprechenden Antragsvordruck. Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Frau Domnick,  02261 88-5022 ÖÖute.domnick@obk.de Parken für schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen können aufgrund der Straßenverkehrsordnung Parkerleichterungen erhalten. Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Bitte beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis nicht den Parkausweis ersetzt. Beantragen können Sie den Parkausweis beim: Oberbergischer Kreis Straßenverkehrsamt Gummersbacher Straße 41 a 51643 Gummersbach 02261 88-3633 ÖÖzulassung@obk.de Ausnahmen: Für Personen mit Wohnsitz in Gummersbach, Morsbach, Radevormwald, Reichshof, Wiehl oder Wipperfürth ist das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune zuständig. Info: Ratgeber für Menschen mit Behinderung Der Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Oberbergischen Kreises gibt einen umfangreichen Überblick über die vorhandenen Hilfs-, Beratungs- und Begegnungsangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Den Ratgeber erhalten Sie unter: www.obk.de/soziales 3.8 Rundfunkbeitragsbefreiung Personen, die Sozialleistungen beziehen oder bestimmte gesundheitliche Einschränkungen haben, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung oder -befreiung sowie die entsprechenden Anträge erhalten Sie unter: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln 01806 999 555 10 www.rundfunkbeitrag.de © Jörg Lantelme - stock.adobe.com 3. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 28

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