Älter werden in Gummersbach

20 III Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen www.rundfunkbeitrag.de/service o der unter der Tele- fonnummer 0185 999 50 400. »» Ermäßigung von Telefongebühren Die Telekom überlässt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif. Diese Vergünstigung gilt für Stan- dard- und AktivPlus-Verbindungen im Telekom-Netz. Der Sozialtarif umfasst ein freies Telefonieren im Rah- men einer festgelegten Summe. Nähere Informationen sind bei der Telekom zu bekom- men. Andere Telefonanbieter können auf einen Sozial- tarif angesprochen werden. »» Befreiung von Medikamentenzuzahlungen Die Höhe der Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte leisten müssen, ist begrenzt. Sie umfasst Zuzahlungen bis zu einer Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Erkrankten bis zu einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Eine Befreiung für darüber liegende Zuzahlungen des Kalenderjahres kann nach Antragstellung erfolgen. Auskunft erteilt die zuständige Krankenkasse. »» Leistungen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten. Ausgefüllte Antragsformulare können beim BürgerService zur Weiterleitung an den Land- schaftsverband Rheinland (LVR) abgegeben werden. Der LVR stellt die Antragsformulare auch online zur Verfügung bzw. können sie dort direkt ausgefüllt wer- den: www.lvr.de ßigungen anbietet. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Mitarbeiter des örtlichen Sozialamtes. »» Mobil-Pass-Tickets Viele Menschen im VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) können bei ihrem zuständigen JobCenter oder Sozial­ amt bzw. dem LVR (Landschaftsverband Rheinland) einen MobilPass bekommen und damit ihre Tickets (4er-Ticket oder MonatsTicket) mit Rabatt kaufen. Dieses Angebot gibt es für Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherungen im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrich- tungen (SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungs­ gesetz. »» Oberbergische Tafeln Bedürftige Menschen, Menschen, die über ein gerin- ges Einkommen oder eine kleine Rente verfügen, kön- nen zu bestimmten Zeiten an preiswerten Mahlzeiten teilnehmen oder gespendete Lebensmittel erhalten. Ein Nachweis der Bedürftigkeit erfolgt beispielsweise durch den Oberberg Pass. »» Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in Ver- bindung mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „G“ oder „B“ einen gebührenfreien blauen oder orangenen Parkausweis erhälten. Wer selber keinen Führerschein hat, kann diese Ausnahmegenehmigung erhalten, die für seinen jeweiligen Fahrer gilt. Das Mitbringen eines aktuellen Lichtbildes und die Vorlage des Schwerbe- hindertenausweises sind erforderlich. Der Schwerbe- hindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. »» Befreiung / Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht Beim Rundfunkbeitrag gelten spezielle Regelungen. Der Personenkreis, der eine Befreiung (insbesondere Einkommensschwache) oder eine Ermäßigung (insbe- sondere Behinderte) beantragen kann, ist besonders geregelt. Nähere Informationen findet man unter

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