Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

3. Bewohnerparkausweise Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine Genehmigung zur Parkerleichterung für eine speziell ausgewiesene Zone (kein fester Parkplatz). Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung). 4. Beantragung und Ausgabe von Personaldokumenten für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Halle haben (Personalausweis, Reise­ pass, Führerschein, Kinderreisepass). In den Bürgerservicestellen können Personalausweise sowie Reisepässe, Kinderreisepässe beantragt werden. Bei Reisen in das Ausland ist vor Beantragung der Reisedokumente eine Information über die jeweiligen Einreisebestim- mungen des Ziellandes erforderlich. Telefonische Auskunft erteilt das Auswärtige Amt ( v 030 5 00 00). Die Ausstellung dauert ca. drei Wochen. Sollte im Ausland ein Führerschein benötigt werden, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einen EU-Kartenführerschein ggf. Internationalen Führerschein zu beantragen. 5. Verluste von Dokumenten (nur deutsche Dokumente) Der Verlust eines deutschen Personalausweises, eines Reisepasses, eines Kinderreisepasses, eines Führerscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I muss unverzüglich in einer der Bürgerservicestellen angezeigt werden. Dies trifft auch zu, wenn bereits eine Anzeige bei der Polizei durch Sie erfolgt ist (z. B. bei Diebstahl). Über den Sperr-Notruf v 11 61 16 können im Notfall die abhanden gekommenen Bankkarten, Kreditkarten, neue Personalausweise, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen gesperrt werden. Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden und im Inland gebührenfrei erreichbar. 6. Befreiung von der Ausweispflicht Personen, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauer- haften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können von der Ausweispflicht befreit werden. Die Antragstellung ist in beiden Bürgerservicestellen möglich und kann durch eine / n Betreuer/in oder eine vertretungsberechtigte Person erfolgen. 7. Aufenthalts- und Meldebescheinigungen, Melderegisterauskunft Auf Antrag wird gegen eine Gebühr von 8,00 Euro eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt. Gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 8,00 Euro kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner / innen Auskunft erteilt werden. Hierzu werden mindestens drei personenbezogene Daten der gesuchten Person (Name, Vorname, Geburtsdatum oder alte Anschriften) benötigt. 8. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Es können private, behördliche oder erweiterte Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gegen jeweils eine Gebühr von 13,00 Euro beantragt werden. Der Antrag muss persönlich unter Vorlage eines Personaldokumentes gestellt werden. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden von den zustän- digen Registerbehörden per Post zugestellt. 13 Ansprechpartner und Informationsstellen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=