Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

9. Amtliche Beglaubigung von Schriftstücken oder Unterschriften Sollte die Beglaubigung von Schriftstücken erforderlich sein, kann diese in beiden Bürgerservicestellen gegen eine Gebühr von 6,00 Euro (Einfachbeglaubigung) / 2,50 Euro (Mehrfachbeglaubigung) je Seite vorgenommen werden. Die Beglaubigung von Unterschriften ist ebenfalls in beiden Bürgerservicestellen möglich. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro für Behörden und 30,00 Euro für Stellen, die keine Behörde sind. 10. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung / -ermäßigung Anträge dazu liegen in den Bürgerservicestellen aus. 11. Steuererklärung Formulare liegen in den Bürgerservicestellen aus. 12. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten Jede / r Einwohner / in hat die Möglichkeit der Weitergabe seiner Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Die Formulare liegen in den Bürgerservicestellen aus oder sind über das Internet www.halle.de ab rufbar. 13. Kfz-Angelegenheiten Für Fragen zu Kfz-Angelegenheiten ist die Kfz-Zulassungsbehörde, Am Stadion 6, zuständig. Zum Teil ist es auch möglich, dass bestimmte Kfz-Angelegenheiten in den Bürgerservicestellen bearbeitet werden. Nähere Informationen sind unter den Rufnummern v 115 (nur innerhalb von Halle), v 0345 221-0 oder v 221 1387 erhältlich. 14. Fahrerlaubnisbehörde Für Fragen und Probleme rund um die Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde, Am Stadion 6, zuständig. Der Umtausch eines deutschen Alt-Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein (außer mit LKW-Berechtigung) sowie die Beantragung eines Internationalen Führerscheines ist auch in den Bürgerservicestellen möglich. Nähere Informationen sind unter den Rufnummern v 115 (nur innerhalb von Halle), v 0345 221-0 oder v 221 1399 erhältlich. 15. Wohnberechtigungsscheine Für geförderten Wohnungsbau werden auf Antrag in der Bürgerservicestelle Marktplatz 1 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Sie können in beiden Bürgerservicestellen beantragt werden. Da hierfür eine Einkommensprüfung erforderlich ist, sind entsprechende Nachweise zur Antragstellung vorzulegen. Genaueres hierzu kann erfragt werden unter der Rufnummer v 115 (nur innerhalb von Halle), v 0345 221-0. Nachfolgend finden Sie Anschriften und Rufnummern der Bürgerservicestellen der Stadtverwaltung. 16. Fundbüro Im Fundbüro können gefundene Gegenstände (Regenschirme, Brieftaschen, Fahrräder usw.) abgegeben werden. Diese werden aufbewahrt und werden wieder abgegeben, wenn sich der Besitzer meldet. Das Fundbüro führt Versteigerungen von Fahrrädern und anderen Fundsachen durch, die nicht innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten durch den Besitzer abgeholt wurden. 14 Ansprechpartner und Informationsstellen

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