Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Dazu werden entsprechende Übersichten zu den verschiedenen Anbietern vorgehalten, welche auch auf den Seiten von Halle.de und Pflegeberatung-Sachsen-Anhalt.de abrufbar sind. Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Ansprechpartner in der Stadt Halle Herrn Ronald Bartsch, AmStadion 5, v 0345 221-5541, E-Mai l: ronald.bartsch@halle.de . Sprechzeiten: Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:30 Uhr und nach Vereinbarung Sozialer Dienst für Senioren Viele ältere Menschen haben den Wunsch, möglichst lange ihren Lebensabend zu Hause in ver- trauter Umgebung zu verbringen. Einige Lebensumstände wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, oder Tod des Partners erschweren diesen Wunsch. Seit 2018 steht zur Beratung und Unterstützung in diesen schwierigen Lebenslagen ein Team von Sozialarbeitern im Fachbereich Soziales zur Verfügung. Für diejenigen, die das Haus nur schwer oder nicht verlassen können, werden Hausbesuche angeboten, um Fragen und Probleme vor Ort zu klären und geeignete Hilfen anzubieten. Für nähere Informationen und Terminabsprachen erreichen Sie Frau Frohberg oder Herrn Sechert im FB Soziales der Stadt Halle (Saale), Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale). v 0345 221-5470 / 5464, E-Mail : stephanie.frohberg@ halle.de, dirk.sechert@halle.de. Sprechzeiten: Dienstag 13:00 – 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (GEZ) Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro zu zahlen. Für Gewährung von Befreiungen / Ermäßigungen ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln zuständig. Antragsformulare erhalten Sie unter rundfunkbeitrag.de oder in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und Regelungen für eine Befreiung / Ermäßigung. Eine Befreiung gilt innerhalb der Wohnung neben dem Antragsteller auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, sowie weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, falls diese bei der Gewährung der sozialen Leistung jeweils mit ihrem Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden. 47 Informationen und Beratung

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