Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Eine Ermäßigung gilt innerhalb der Wohnung neben dem Antragsteller auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Folgende Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung: Anspruchsberechtigt auf Befreiung sind: Erforderlicher Nachweis Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder nach §§ 27a oder 27d BVG Bescheinigung der Behörde / Bewilligungsbescheid Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII Bescheinigung der Behörde / Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II Bescheinigung der Behörde / Bewilligungsbescheid Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges) Bescheinigung oder Bescheid über die Feststellung ‚Sonderfürsorgeberechtigter‘ Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach landesge- setzlichen Vorschriften Bescheinigung der Behörde / Bewilligungsbescheid Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird Bescheinigung der Behörde / Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen taubblinde Menschen ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder der Schwerbehin­ dertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl” (blind) und „Gl” (gehörlos) oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl” oder „Gl” zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung 48 Informationen und Beratung

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