Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Vorsorge und rechtliche Betreuung Durch Krankheit oder Behinderung kann jeder Mensch in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens, wie • Entscheidung über Operationen oder andere medizinische Maßnahmen, • Bankgeschäfte oder • Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche wie Wohngeld, Pflegegrad oder Sozialhilfe nicht mehr selbst regeln zu können. Familienangehörige und Ehepartner sind dann nicht automatisch berechtigt, an Stelle des Betroffenen Entscheidungen zu treffen oder Unterschriften zu leisten. Eine erwachsene Person kann in diesen rechtlichen Angelegenheiten ausschließlich durch einen Bevollmächtigten (eine durch den Betroffenen über eine Vorsorgevollmacht autorisierte Person) oder durch einen Betreuer (eine vom Gericht autorisierte Person) vertreten werden. Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, im Bedarfsfall, also wenn Sie es nicht mehr selbst können, wichtige persönliche Angelegenheiten zu regeln. 60 Vorsorge und rechtliche Betreuung © Jean-Paul CHASSENET Photographe / Fotolia

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