Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Grundsätzlich gibt es hierfür keine Formvorschriften. Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft hat sich jedoch folgendes bewährt: • verfassen Sie die Vollmacht schriftlich • Sie können zur Erleichterung vorgefertigte Formulare, z. B. das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nutzen • behalten Sie das Original der Vollmacht immer in Ihrem Besitz. Geben Sie nur die Kopie an bevollmächtigte Person weiter und sprechen Sie ab, wo sich das Original befindet • zur Erhöhung der Beweiskraft in besonders sensiblen Angelegenheiten können Sie die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht öffentlich-rechtlich oder notariell beglaubigen lassen (siehe Leistungen der Betreuungsbehörde) • Sie können die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister kostenfrei hinterlegen lassen, um unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden. Rechtliche Betreuung Steht keine geeignete Person, die bevollmächtigt werden kann, zur Verfügung oder ist die Person nicht mehr in der Lage, eine andere Person zu bevollmächtigen, wird gegebenenfalls ein rechtlicher Betreuer bestellt. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erfolgt entweder auf Antrag des Betroffenen oder nach Anregung durch eine andere Person / Institution durch das zuständige Amtsgericht. Ein rechtlicher Betreuer kann gemäß § 1896 (1) BGB nur bestellt werden, wenn bei dem voll- jährigen Betroffenen • eine psychische Krankheit, geistige, seelische oder körperliche Behinderung und • konkrete zu regelnde Angelegenheiten, die der Betroffene aufgrund der Einschränkung nicht mehr selbst bewältigen kann, vorliegen. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist immer nachrangig zu allen anderen Formen der Hilfe (Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Hilfeangebote der Stadt oder von Sozialleistungsträgern), wenn durch sie die Interessen des Betroffenen genauso gut wie durch einen Betreuer wahrge- nommen werden können. Das betreuungsrechtliche Verfahren erfolgt in der Regel in folgenden Schritten: 1. formloser Antrag / Anregung beim Amtsgericht Halle (Saale) Betreuungsgericht Thüringer Straße 16 · 06112 Halle (Saale) (schriftlich oder zur Vorsprache) 2. Sachstandsermittlung durch die zuständige Betreuungsbehörde 3. fachpsychiatrische Begutachtung durch einen Arzt 4. Anhörung und Beschluss durch einen Betreuungsrichter 5. ggf. Bestellung des Betreuers für die erforderlichen Aufgabenkreise 61 Vorsorge und rechtliche Betreuung

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