Wegweiser für Ältere Menschen in der Stadt Halle (SAALE)

Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) Stadt Halle (Saale) Fachbereich Gesundheit Stendaler Straße 7 · 06132 Halle (Saale) v 0345 7757139 · Fax: 0345 7704767 E-Mail: betreuungsbehoerde@halle.de · In ternet: www.halle.de Leiter der Betreuungsbehörde: Herr Steven Merz Sprechzeiten: Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger: • Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu entsprechenden Vorsorgemöglichkeiten sowie zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer • Beglaubigungen von Unterschriften / Handzeichen auf Vorsorgevollmachten, zu beachten ist: - - die vollmachtgebende Person muss persönlich vorsprechen (Hausbesuche sind in Ausnahmefällen möglich) - - die Vorsorgevollmacht muss im Original vorliegen (gegebenenfalls könnten Sie diese auch nach der Beratung vor Ort erstellen) - - ein gültiges Ausweisdokument des Vollmachtgebers muss vorgelegt werden - - es fallen 10,00 Euro Verwaltungsgebühren an Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde: • Unterstützung des Betreuungsgerichtes bei der Sachstandsermittlung im Betreuungsverfahren (Befragung des Betroffenen und der Beteiligten sowie gegebenenfalls des vorgeschlagenen Betreuers) • Beratung rund um das Betreuungsrecht für betreuungsanregende Personen und Institutionen wie z. B. Seniorenheime, Krankenhäuser, Sozialarbeiter und Krankenkassen • werben und vermitteln von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern • Beratung, Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern Betreuerinnen und Betreuer Ein rechtlicher Betreuer ist eine Person, welche nach betreuungsrechtlicher Anordnung, die rechtli- chen Angelegenheiten eines Betreuten besorgt und demGericht gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Wichtig: Bei einer rechtlichen Betreuung geht es nicht um die Übernahme der sozialen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Betreuung des Betroffenen. 62 Vorsorge und rechtliche Betreuung

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