Informationen für Seniorinnen und Senioren - Haltern am See

10 Finanzielle Hilfen Neben den Hilfen nach dem SGB XII und dem Wohngeld gibt es weitere finanzielle Hilfen, die Sie bei Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch neh­ men können. Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Zuständig für die Gewährung von Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte ist der Landschaftsver­ band Westfalen-Lippe, LWL – Inklusionsamt Soziale Teilhabe, 48133 Münster. Die Leistungen werden auf Antrag bewilligt. Die Antragsformulare können Sie direkt auf der Homepage beim Landschaftsverband unter ht tp://www.lwl.org /spur-download/bl inden /antrag- blinde2017.pdf herunterladen oder beim Bürgerbüro der Stadt Haltern am See erhalten. Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht voll­ ständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 1/50 (2 %) herabgesetzt sein. Als blind werden auch Personen mit einer beidseitigen Zerstörung der Sehzen­ tren (sog. Rindenblindheit) angesehen. Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/20 (5 %) betragen. Aber auch Per­ sonen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich einschränken, können einen Leis­ tungsanspruch haben. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen oder durch den Schwerbehindertenausweis, wenn in diesem das Merkzeichen Bl (blind) eingetragen ist. Halterner Tafel Die Halterner Tafel e. V. sammelt überschüssige und gespendete Lebensmittel ein und gibt diese unbürokra­ tisch an Menschen in wirtschaftlich schwierigen Lebens­ lagen gegen ein geringes Entgelt in Höhe von 2 Euro pro Einkauf weiter. Der Tafelladen befindet sich an der Recklinghäuser Straße 44, 45721 Haltern am See ( 02364 606185 E-Mail: info@tafel-haltern.de www.tafel-haltern.de Öffnungszeiten des Tafelladens: Di. und Do. 13:30 Uhr Neuaufnahmen 14:30 – 16:30 Uhr Warenausgabe Hilfe für Gehörlose Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebens­ jahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf bei­ den Ohren) erhalten auf Antrag eine monatliche Hilfe. Der Antrag ist beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL – Inklusionsamt Soziale Teilhabe, 48133 Münster zu stellen. Antragsformulare können Sie direkt herunterladen unter http://www.lwl.org/spur-download/blinden/antrag- gehoerlos.pdf. Das Bürgerbüro der Stadt Haltern am See hält ebenfalls Antragsformulare für Sie bereit. Hilfen nach dem SGB II Anspruchsberechtigt sind Personen, die • 15 Jahre alt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht voll­ endet haben, • erwerbsfähig sind, • hilfebedürftig sind und • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, gelten individuelle (angehobene) Altersgrenzen. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Ein­ kommen oder Vermögen sichern kann und die erforderli­ che Hilfe nicht von anderen erhält. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinde­ rung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Unerheblich ist hierbei, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzu­ mutbar (z. B. wegen Kindererziehung) ist. Lassen Sie sich beraten und informieren: Jobcenter Kreis Recklinghausen Bezirksstelle Haltern am See, Rathaus Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See Ihre Ansprechpartner bei Erstanträgen: Herr Chlebowski ( 02364 10544-167 Herr Jantschik ( 02364 10544-154 Herr Zeise ( 02364 10544-156 Zentrale ( 02364 10544-0 Fax: 02364 10544120 Weitere Informationen unter www.jobcenter-kreisrecklinghausen.de Öffnungszeiten: Die Vereinbarung eines Termins ist erfor­ derlich. Diesen können Sie telefonisch oder persönlich in der offenen Sprechstunde täglich zwischen 11:00 und 12:00 Uhr vereinbaren.

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