Informationen für Seniorinnen und Senioren - Haltern am See

13 Finanzielle Hilfen Sozialtarif – Telekom Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Ange­ hörigen den Sozialtarif, wenn: • Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten; • Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten; • Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwer­ behindertenrecht mindestens 90 erreicht. Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist und wie hoch die Vergünstigungen ausfallen, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Sozialtarif (www.telekom.de). Antrags-/Auftragsformular zum Download: http://www. telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf. Der Antrag ist zu senden an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn (Stand: November 2020) oder kann hochgeladen werden über: www.telekom.de/ email-kontakt/auftrag-oder-nachweis-festnetz. Wenn der notwendige Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Rahmen der Sozialhilfe. Diese wird allerdings nur ein­ kommens- und vermögensabhängig gewährt. Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche beim Soziallotsen der Stadt Haltern am See, Hermann Neukirchen, ( 02364 933-220. Für Ihre Fragen zu allen Themen der Pflegeversicherung steht Ihnen das örtliche Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) im Rathaus, Dr.-Conrads-Straße 1, E.04, zur Verfü­ gung: Frau Jahnke, ( 02364 933-231 täglich 08:30 – 12:00 Uhr Darüber hinaus erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit weitere umfassende Informationen: www.bmg.bund.de. Rundfunkbeitrag Gerade für ältere Menschen sind Rundfunk und Fernse­ hen als Informationsquelle von enormer Wichtigkeit. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Per­ son entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden oder eine Ermäßigung beantragen. Befreiungsgründe lie­ gen zum Beispiel in folgenden Fällen vor: • Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld • Empfänger*innen von Hilfe zur Pflege • taubblinde Menschen und Empfänger*innen von Blindenhilfe Weitere Informationen sowie Antragsformulare zum Downloaden (Tipp: Nutzen Sie die Onlinehilfe, die Schritt für Schritt durch das Formular führt) erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de oder beim Service-Telefon: ( 0180 6999 555 10 (montags bis freitags 07:00 – 19:00 Uhr; 20 Cent/Anruf aus den deutschen Festnetzen, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen (Stand: November 2020). Antragsformulare in Papierform erhalten Sie beim Bürger­ büro der Stadt Haltern am See. © iceteastock - Fotolia

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