Informationen für Seniorinnen und Senioren - Haltern am See
14 Finanzielle Hilfen Suppenküche Menschen, die sich aus finanziellen Gründen oder ande ren Notsituationen keine warme Mahlzeit erlauben können, sind in der Suppenküche herzlich willkommen und erhalten für 1 Euro eine warme Mahlzeit. Dienstags und donnerstags ab 12:15 Uhr hat die Suppenküche im Josefshaus, Richthof 18, geöff net. Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen: Christel Grewing, ( 16213. Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen an Ihren Krankenkosten Wer muss die Zuzahlungen leisten und wann ist eine Befreiung möglich? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind – Ausnahme: Zahnersatz und bei den Fahrtkosten – von allen Zuzahlun gen befreit. Die übrigen Versicherten haben Zuzahlungen nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu leis ten. Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen der selben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze 1 %. Ob Sie mit den Zuzahlun gen die Belastungsgrenze erreicht haben, prüft Ihre Kran kenkasse. Diese stellt auch die Bescheinigung aus, die Sie von weiteren Zuzahlungen befreit. Welche Zuzahlungen sind zu leisten? • Arznei-, Verbandmittel, Fahrkosten, Hilfsmittel, Haus haltshilfe, Soziotherapie: 10 % des Abgabepreises bzw. der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten • Heilmittel: 10 % der Kosten zzgl. 10 Euro je Verordnung • Krankenhausbehandlung (vollstationär): 10 Euro je Kalen dertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr • Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zzgl. 10 Euro je Verordnung • Stationäre Vorsorge: 10 Euro/Tag • Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter: 10 Euro/Tag • Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär): 10 Euro/Tag (bei Anschlussrehabilitation für längstens 28 Tage im Kalenderjahr) • Zahnersatz: bis zu 50 % in Abhängigkeit von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Befrei ungsmöglichkeiten von Zuzahlungen und bewahren Sie alle Quittungen auf, z. B. aus Apotheken. SozialTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Mit dem SozialTicket sind Sie zum Preis von 39,35 Euro im Monat an Ihrem Wohnort mobil. Sie können alle Linien busse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich nutzen. Zum anspruchs berechtigten Personenkreis zählen beispielsweise: • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) • Empfänger*innen von Sozialhilfe (SGB XII) • Empfänger*innen von Wohngeld nach WoGG • Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII, AsylbLG und dem Bundesversorgungsgesetz Das SozialTicket besteht aus: 1. einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle 2. einer Monatswertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsun ternehmen erhalten. Bei einigen Verkehrsunternehmen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf. Ein Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Personalaus weis) ist zur eindeutigen Identifikation nötig. Den Berechtigtenausweis mit einer Kunststoffhülle erhalten Sie nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Rat haus der Stadt Haltern am See: Für SGB-II-Empfänger Christine Matuszczyk Dr.-Conrads-Straße 1 2. Etage, Zimmer 2.03 ( 10544157 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 11:00 – 12:00 Uhr Für andere Anspruchsberechtigte: Ulrike Haacke/Silke Ide Dr.-Conrads-Straße 1 1. Etage, Zimmer 1.16 ( 933-294 oder ( 933-241 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 11:00 – 12:00 Uhr
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=