Informationen für Seniorinnen und Senioren - Haltern am See

14 Finanzielle Hilfen Suppenküche Menschen, die sich aus finanziellen Gründen oder ande­ ren Notsituationen keine warme Mahlzeit erlauben können, sind in der Suppenküche herzlich willkommen und erhalten für 1 Euro eine warme Mahlzeit. Dienstags und donnerstags ab 12:15 Uhr hat die Suppenküche im Josefshaus, Richthof 18, geöff­ net. Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen: Christel Grewing, ( 16213. Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen an Ihren Krankenkosten Wer muss die Zuzahlungen leisten und wann ist eine Befreiung möglich? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind – Ausnahme: Zahnersatz und bei den Fahrtkosten – von allen Zuzahlun­ gen befreit. Die übrigen Versicherten haben Zuzahlungen nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu leis­ ten. Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen der­ selben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze 1 %. Ob Sie mit den Zuzahlun­ gen die Belastungsgrenze erreicht haben, prüft Ihre Kran­ kenkasse. Diese stellt auch die Bescheinigung aus, die Sie von weiteren Zuzahlungen befreit. Welche Zuzahlungen sind zu leisten? • Arznei-, Verbandmittel, Fahrkosten, Hilfsmittel, Haus­ haltshilfe, Soziotherapie: 10 % des Abgabepreises bzw. der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten • Heilmittel: 10 % der Kosten zzgl. 10 Euro je Verordnung • Krankenhausbehandlung (vollstationär): 10 Euro je Kalen­ dertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr • Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zzgl. 10 Euro je Verordnung • Stationäre Vorsorge: 10 Euro/Tag • Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter: 10 Euro/Tag • Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär): 10 Euro/Tag (bei Anschlussrehabilitation für längstens 28 Tage im Kalenderjahr) • Zahnersatz: bis zu 50 % in Abhängigkeit von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Befrei­ ungsmöglichkeiten von Zuzahlungen und bewahren Sie alle Quittungen auf, z. B. aus Apotheken. SozialTicket im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Mit dem SozialTicket sind Sie zum Preis von 39,35 Euro im Monat an Ihrem Wohnort mobil. Sie können alle Linien­ busse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich nutzen. Zum anspruchs­ berechtigten Personenkreis zählen beispielsweise: • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) • Empfänger*innen von Sozialhilfe (SGB XII) • Empfänger*innen von Wohngeld nach WoGG • Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII, AsylbLG und dem Bundesversorgungsgesetz Das SozialTicket besteht aus: 1. einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle 2. einer Monatswertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsun­ ternehmen erhalten. Bei einigen Verkehrsunternehmen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf. Ein Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Personalaus­ weis) ist zur eindeutigen Identifikation nötig. Den Berechtigtenausweis mit einer Kunststoffhülle erhalten Sie nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Rat­ haus der Stadt Haltern am See: Für SGB-II-Empfänger Christine Matuszczyk Dr.-Conrads-Straße 1 2. Etage, Zimmer 2.03 ( 10544157 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 11:00 – 12:00 Uhr Für andere Anspruchsberechtigte: Ulrike Haacke/Silke Ide Dr.-Conrads-Straße 1 1. Etage, Zimmer 1.16 ( 933-294 oder ( 933-241 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 11:00 – 12:00 Uhr

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