Seniorenwegweiser der Stadt Haltern am See

11 Finanzielle Hilfen von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und/oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeunterstützungsgeld, Pflege- und Familienpflegezeit Pflegende und berufstätige Angehörige sind auf zeitliche Flexibilität angewiesen. Die Rahmenbedingungen dafür hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen. Dieses ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt, haben Angehörige die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. So kann in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die dem Pflegegrad 1 entspricht. Als Lohnersatzleistung kann das Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Neben der genannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist im Rahmen der Pflegezeit auch eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich. Auch hier ist der Pflegegrad 1 des zu pflegenden Angehörigen die Voraussetzung, und dass dieser zuhause gepflegt wird. Für diese Zeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Zu beachten ist, dass auf die sechsmonatige Pflegezeit kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Mitarbeitern besteht. Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Neben der Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen eine Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu. Verhinderungspflege wird zu Hause geleistet. Dabei wird der Angehörige durch eine Ersatzperson vertreten. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche stationäre Pflegeeinrichtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien sind zum einen die Entfernung zur Familie und zum anderen das Leistungsangebot und die Lebensqualität in der Einrichtung. So ist die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflegeheims und andererseits der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsspektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Beratungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sachgerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen ebenso die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne

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