Seniorenwegweiser der Stadt Haltern am See

13 Finanzielle Hilfen Tafel Haltern am See Die Tafel Haltern am See sammelt überschüssige und gespendete Lebensmittel ein und gibt diese unbürokratisch an Menschen in wirtschaftlich schwierigen Lebenslagen gegen einen geringen Spendenbeitrag in Höhe von 4 Euro pro Einkauf weiter. Der Tafelladen befindet sich an der Recklinghäuser Straße 44, 45721 Haltern am See ( 02364 606185 E-Mail: info@tafel-haltern.de www.tafel-haltern.de Öffnungszeiten des Tafelladens: Di. 10:00 – 12:00 Uhr Neuaufnahmen Di. und Do. 14:30 – 16:30 Uhr Warenausgabe Warenausgabe: Der Tag und die Einlasszeit ergibt sich in Abhängigkeit der Kundennummer. Weitere Informationen hierzu unter: www.tafel-haltern.de Zuzahlungs- und Befreiungsregelungen an Ihren Krankenkosten Die Zuzahlungen gelten neben der Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln für nahezu alle Leistungen der GKV. Hierunter fallen Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrtkosten. Grundsätzlich leisten Mitglieder Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten zu entrichten. Bis Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Um das Engagement der Versicherten für ihre eigene Gesundheit zu stärken und die besondere Stellung der Familie zu unterstützen, fallen keine Zuzahlungen an bei: • Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Ausnahme der Fahrkosten • Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, die von der GKV getragen werden • Empfohlene Schutzimpfungen • Harn- und Blutteststreifen. Darüber hinaus gibt es Belastungsgrenzen und Befreiungsregelungen bei den Zuzahlungen. Hierzu erhalten Sie weitergehende Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlungkrankenversicherung • Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (SGB II) • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) • Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld nach WoGG • Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII, AsylbLG und dem Bundesversorgungsgesetz Das SozialTicket besteht aus: 1. einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle 2. einer Monatswertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen erhalten. Bei einigen Verkehrsunternehmen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf. Ein Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Personalausweis) ist zur eindeutigen Identifikation nötig. Den Berechtigtenausweis mit einer Kunststoffhülle erhalten Sie nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Rathaus der Stadt Haltern am See: Für Empfänger von Bürgergeld Frau Matuszczyk Dr.-Conrads-Straße 1, 2. Etage, Zimmer 2.03 ( 10544157 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 11:00 – 12:00 Uhr Für andere Anspruchsberechtigte: Frau Ide und Herr Koopmann Dr.-Conrads-Straße 1, 1. Etage, Zimmer 1.16 ( 933-241 oder ( 933-219 Öffnungszeiten: Mo. und Do. 11:00 – 12:00 Uhr sowie zu anderen Zeiten nach vorheriger Terminabsprache. Suppenküche Haltern am See Menschen, die sich aus finanziellen Gründen oder anderen Notsituationen keine warme Mahlzeit erlauben können, sind in der Suppenküche herzlich willkommen und erhalten für 1 Euro eine warme Mahlzeit. Dienstags und donnerstags ab 12:15 Uhr hat die Suppenküche im Josefshaus, Richthof 18, geöffnet. Kontakt: Katholische Pfarrei St. Sixtus Haltern am See ( 9236-0

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