Seniorenwegweiser der Stadt Haltern am See

7 Beratung und Information durch die Stadtverwaltung Frau Ide 1. Etage, Zimmer 1.16 ( 933-241 E-Mail: s.ide@haltern.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag in der offenen Sprechstunde von 11:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Am 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ erhalten. Hiervon profitieren nicht nur alle Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger, sondern darüber hinaus auch Haushalte, die erstmals oder erneut wieder einen Wohngeldanspruch haben. Gerade auch Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkünften wird es somit auch weiterhin ermöglicht, angemessen zu wohnen. Gerne beraten Sie die Mitarbeiterinnen der örtlichen Wohngeldstelle. Weitere Informationen können Sie im Internet beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufen: www.nrw.de (Suchbegriff: Wohngeld). Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, hat die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Dieser berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anzumieten. Weitere Auskünfte sowie eine Übersicht über verfügbare Sozialwohnungen in Haltern am See erhalten Sie beim Fachbereich Infrastruktur der Stadtverwaltung. Ansprechpartner: Herr Ruppert Rochfordstraße 1 1. Etage, Zimmer 1.02 ( 933-283 E-Mail: u.ruppert@haltern.de Frau Haacke 1. Etage, Zimmer 1.15 ( 933-294 E-Mail: u.haacke@haltern.de Öffnungszeiten: In der offenen Sprechstunde am Montag und am Donnerstag von 11:00 bis 12:00 Uhr oder auch zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung Wohngeld/Sozialer Wohnungsbau Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Hauses und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich u. a. nach den Einkünften aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder sowie der berücksichtigungsfähigen Miete. Unter www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie unverbindlich und kostenlos den von IT.NRW entwickelten Wohngeldrechner nutzen und prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Information und Beratung erhalten Sie bei: Wohngeldstelle der Stadt Haltern am See FB Ordnung und Soziales Rathaus, Dr.-Conrads-Straße 1 Herr Neukirchen Rathaus, Dr.-Conrads-Straße 1 1. Etage, Zimmer 1.17 ( 933-220 E-Mail: h.neukirchen@haltern.de Frau Juraschek 1. Etage, Zimmer 1.15 ( 933-267 E-Mail: s.juraschek@haltern.de

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